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26.09.2007 
So seh ich es

Jenseits der Erwerbsarbeit

von Lothar Späth

Bessere Bedingungen für Spender und Stifter: Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Doch weder die Politik noch die Medien haben großes Aufsehen davon gemacht. Dabei ist stärkere Ausrichtung auf eine bürgerschaftliche Gesellschaft ungemein wichtig.

Nach der Zustimmung des Bundestags hat, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Die Verständigung über das Gesetz erfolgte ungewöhnlich schnell, nämlich innerhalb von nur neun Monaten. Das ist deshalb besonders erfreulich, weil darin auch eine breite politische Einigkeit zum Ausdruck kommt, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft grundsätzlich entwickeln muss.

Konsens bestand konkret bezüglich der Notwendigkeit, die Situation für Spender und Stifter zu verbessern. Und das immerhin, obwohl der Bundesfinanzminister jährlich mit einer knappen halben Milliarde Euro an Steuerausfällen für Bund und Länder rechnet. Doch diese Ausgaben sind allemal gut investiert. Denn jeder hierfür preisgegebene Steuereuro wird sich sozial vielfach bezahlt machen.

Das Gesetz hebt beispielsweise die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf einen einheitlichen Satz von 20 Prozent für alle förderungswürdigen Zwecke an und räumt dem Spender mit einer unbegrenzten Vortragsfähigkeit einen großen steuerlichen Gestaltungsspielraum ein. Im Sinn der gebotenen bürokratischen Zurückhaltung werden sich die Finanzämter zudem künftig bei Spenden bis zu 200 Euro mit einfachen Belegen zufriedengeben. Besteuerungsgrenzen und Freibeträge werden zumindest ein Stück weit angehoben.

Doch der vielleicht wichtigste Bestandteil des neuen Gesetzes ist die seit langem geforderte Anhebung des steuerbegünstigten Höchstbetrags für die Kapitalausstattung von Stiftungen. Hier zeigte sich der Gesetzgeber recht beherzt. Denn er hob den Betrag von heute lediglich 307 000 Euro auf eine Million Euro an. Damit macht man einen Sprung, der dem deutlichen Wachstumstrend bei Stiftungen in Deutschland erneut einen kräftigen Schub verleihen kann.

Für viele Bürger scheinen die neuen Regelungen vielleicht keine große Relevanz zu besitzen. Und dies könnte erklären, warum weder die Politik noch die Medien großes Aufsehen davon gemacht haben.

Doch eine stärkere Ausrichtung auf eine bürgerschaftliche Gesellschaft ist ungemein wichtig. Die langfristige Wirkung von Gesetzen, die eine solche Entwicklung begünstigen, sollte nicht unterschätzt werden. In einer Zeit, da Familie zwar für die meisten Bundesbürger eine äußerst wichtige Kategorie bleibt, die Institution Familie an sich aber im Verlauf der letzten Jahrzehnte Stück für Stück einige ihrer ursprünglichen Funktionen an den Staat abgetreten hat, gilt es, alternative soziale Institutionen voranzutreiben, die den Staat wieder zurückdrängen und entlasten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein Staat, der ein freiwilliges Engagement nicht begünstigt, setzt Anreize, dem System zur Last zu fallen.

Ein Engagement in Stiftungen und Vereinen, in denen man sich jenseits der Erwerbsarbeit für die Gesellschaft nützlich machen und gleichzeitig seinem Leben auf einer sozialen Ebene zu mehr Sinn verhelfen kann, verdient Anerkennung und Unterstützung.

Im Mittelpunkt einer Bürgergesellschaft steht der Begriff Eigenverantwortlichkeit. Manche lehnen das Konzept einer Bürgergesellschaft ab, weil sie in dem Wort Eigenverantwortung eine nette Umschreibung von "sich selbst überlassen" sehen. Doch das ist eine oberflächliche Interpretation und zeugt von Unkenntnis über die Funktionsweise einer intakten und solidarischen Gesellschaft.

Bürgerschaftliche Eigenverantwortlichkeit bedeutet nicht, alles, sondern nur so viel der Verantwortung dem Einzelnen zu überlassen, wie dieser jeweils verkraften kann. Dieses so genannte Subsidiaritätsprinzip besagt also, dass alles, was der Einzelne oder einzelne soziale Einheiten von sich aus leisten können, diesen vom Staat nicht aus der Hand genommen werden darf. Der Staat sollte erst dann helfend zur Stelle sein, wenn eine Überforderung vorliegt.

Eine so verstandene Solidarität schützt auch den Bürger vor einem ungezügelten Zugriff des Staates. Und sie setzt vor allem ein Höchstmaß an Mitteln frei, um denjenigen zu helfen, die ohne Hilfe anderer nicht auskommen.

In einer Gesellschaft, die mit Überalterung, mit Engpässen in der Altenpflege, mit Kinderarmut und Bildungsnotstand zu kämpfen hat, wird ein effizienter Umgang mit solidarischen Kräften ebenso wichtig, wie die Bereitschaft des Einzelnen, überschüssige Mittel und Kräfte solidarisch einzusetzen. Ein Staat, der ein freiwilliges Engagement nicht zumindest teilweise gegenüber einer Zwangsabgabe begünstigt, setzt im Endeffekt Anreize, Verantwortung zurückzuweisen und im Zweifel dem System lieber zur Last zu fallen. Wer bereit ist, anderen bedürftigen Menschen irgendetwas zu geben - von Geld bis Zeit -, sollte steuerlich nicht genauso behandelt werden, wie derjenige, der das nicht ist. Mit dem neuen Gesetz zeigt der Staat eine stärkere Anerkennung und schafft mehr Freiräume für ein bürgerschaftliches Engagement. Das verdient ein Lob.

Eine bürgergesellschaftliche Ausrichtung ist auch aus anderer Perspektive geboten. Der Sozialstaat der industriellen Erwerbsgesellschaft versuchte im Namen der Menschenwürde eine möglichst große Anonymität zwischen Gebern und Nehmern herzustellen. Es ist aber nur allzu menschlich, dass eine solche anonyme Solidarstruktur dazu verführt, sie als zuverlässige Größe soweit wie möglich in die Lebensentwürfe einzukalkulieren. Die Folgen waren etwa geringe private Vorsorge, Abgabe von Versorgungsverantwortung gegenüber Familienmitgliedern und Freunden sowie weniger Entscheidungen zugunsten von Familie und Kindern.

Die daraus resultierende Konzentration auf die Erwerbsarbeit hat die außerordentlich wichtigen Leistungen jenseits der Erwerbswirtschaft tendenziell verdrängt. Das neue Gesetz kann dazu beitragen, diese wieder ausreichend zu würdigen.

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