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15.08.2007 
So seh ich es

Protektionismus nützt niemandem

von Lothar Späth

Protektionismus ist ein Thema, das die Geschichte der Marktwirtschaft wohl ewig begleiten wird. Auch im Zeitalter der Globalisierung, gibt es noch eine Fülle von schädlichen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir benötigen nicht noch mehr. Der Exportweltmeister Deutschland profitiert von freien Märkten und Direktinvestitionen im Ausland.

Seit einigen Wochen schwelt eine Diskussion darüber, ob ausländische Direktinvestitionen in Deutschland in jedem Fall zu begrüßen seien oder ob man gute und schlechte Investoren unterscheiden könne, um Letzteren zu verbieten, sich im großen Stil in deutsche Unternehmen einzukaufen. Ende Juni löste Hessens Ministerpräsident Roland Koch die Debatte aus, als er ein Verbot für bestimmte ausländische Direktinvestitionen anmahnte. Er hält diesen Protektionismus für zulässig, weil er zu verhindern suche, dass beispielsweise ein hierzulande mühsam privatisierter Energiekonzern oder die Telekom in die Einflusssphäre einer ausländischen Staatsgesellschaft gerate.

Nun schlug Bundeswirtschaftsminister Michael Glos kürzlich vor, ausländische Investitionsvorhaben ab einer gewissen Größe meldepflichtig zu machen. Eine Meldepflicht würde zwar mehr Transparenz bringen, aber ohne Verbotsgewalt würde sich nichts ändern. Und jetzt bahnt sich ein Comeback der alten Debatte über sogenannte Heuschrecken an, in der nicht nur die speziellen, von Koch angesprochenen Fälle skeptisch gesehen werden, sondern der freie internationale Kapitalmarkt an sich. Die Vorstellung, eine fremde Regierung, die nicht demokratisch und rechtsstaatlich gefestigt ist, könnte die vom Westen geforderte freie Marktwirtschaft sozusagen mit den eigenen Waffen bedrohen, macht die Sorge verantwortlicher Politiker verständlich.

Doch ist Vorsicht bei der Einschätzung geboten, wo und inwieweit diese Gefahr überhaupt existiert. Dagegen erweist sich eine andere Gefahr als sehr real: Aus unbestimmter Angst heraus könnte ein schädlicher Protektionismus abgeleitet werden, der ausländische Direktinvestitionen per se einem Generalverdacht unterstellt.

Protektionismus ist ein Thema, das die Geschichte der Marktwirtschaft wohl ewig begleiten wird. Da spielt es keine Rolle, dass seit dem Zeitalter der Aufklärung und der Veröffentlichung von Adam Smiths berühmtem Werk "Wohlstand der Nationen" aus dem Jahr 1776 praktisch alle Argumente für die Vorteile freier Märkte und fairen Wettbewerbs bekannt sind. Nur wenige Ausnahmen sind im Sinn des Allgemeinwohls einer Nation zulässig.

Das trifft zum Beispiel auf die nationale Verteidigung zu. So schränkt etwa das Außenwirtschaftsgesetz den freien Handel mit militärischen Gütern ein. Meistens aber wird das angebliche Allgemeinwohl nur vorgeschoben, um Sonderinteressen zu bedienen. Auch im Zeitalter der Globalisierung, gibt es - selbst in Europa - noch eine Fülle von schädlichen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir benötigen nicht noch mehr.

Niemand in Deutschland kann heutzutage ernsthaft an der generellen Bedeutung von ausländischen Direktinvestitionen zweifeln, darunter auch staatliche. Kuwait etwa ist schon seit 1974 Großinvestor bei Daimler. Der Staatsfonds Dubai International Capital hält sogar drei Prozent bei EADS.

Wir benötigen ausländisches Kapital. Auch dürfte allen klar sein, dass der Exportweltmeister Deutschland stark von freien Märkten und den Möglichkeiten der Direktinvestitionen im Ausland profitiert. Zu Recht kämpft die deutsche Wirtschaft für den weiteren Abbau internationaler Handelsbeschränkungen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Staatengemeinschaft muss durch das Kartellrecht den Wettbewerb schützen.

Sowohl die zum Teil enorm hohen Einfuhrzölle mancher Länder als auch zahlreiche subtile Methoden der Einfuhrbeschränkungen wie aufwendige Gesundheits- und Sicherheitsprüfungen bis hin zu willkürlichen Beteiligungsverboten behindern nach wie vor den internationalen Handel. Es wird geschätzt, dass durch solche Maßnahmen allein deutschen Unternehmen jährlich Umsätze in Höhe von 40 bis 50 Milliarden Euro verlorengehen.

Ziel muss es daher sein, Hürden abzubauen und nicht noch zusätzliche aufzubauen. Bestenfalls sollten temporäre Strafzölle zur Diskussion stehen, mit dem Ziel, die betreffenden Länder zum Abbau ihrer Handelsbeschränkungen zu bewegen.

Was die Übernahme deutscher Unternehmen durch internationale Finanzinvestoren angeht, so müssen Kritiker einsehen, dass dadurch in den meisten Fällen ein Konsolidierungskurs dieser Unternehmen nur beschleunigt wird. Eine laufende strukturelle Veränderung der globalen Unternehmenslandschaft ist, in ihrer Gesamtheit betrachtet, unvermeidlich.

Zugegeben, neue Entwicklungen an den Finanzmärkten führen oft zu Übertreibungen, wie wir sie gegenwärtig in einem anderen internationalen Zusammenhang erleben und wie sie auch in allen anderen Märkten stattfinden. Aber wer oder was sollte solche Fehlentwicklungen korrigieren, wenn nicht freie Märkte? Dass Unternehmen bereits sogenannte Defense-Strategien gegen Übernahmen entwickeln, zeigt, dass der Markt funktioniert.

Die Staatengemeinschaft muss durch das Kartellrecht den Wettbewerb schützen und darüber hinaus direkte Staatsinteressen wie etwa im Militärbereich geltend machen. Im Übrigen muss sie eine Aufsichts- und Kontrollpflicht wahrnehmen, für die sie geltendes Recht innehat: die Bankenfinanzaufsicht und das Bundeskartellamt national, die Europäische Zentralbank und die Europäische Wettbewerbsbehörde EU-weit.

Selbst wenn man hinter dem wirtschaftlichen Engagement mancher Länder irgendwelche politisch-strategischen Verschwörungen wittert, so ist es schwer vorstellbar, wie sich eine Direktinvestition jenseits der Ausnahmen, die ohnehin das Außenwirtschaftsgesetz regelt, schädlich auswirken soll. Abgesehen davon, sollte aber die westliche Welt bei internationalen Konferenzen darauf drängen, dass auch Länder wie Russland oder China ihr staatliches Engagement weiter zugunsten der Privatwirtschaft reduzieren. Nach Adam Smith jedenfalls wären hier echte Wohlstandseffekte zu erwarten. Doch diese Erkenntnis benötigt vielleicht einfach noch etwas Zeit.

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