So wie private Haushalte oder Unternehmen muss sich auch der Staat vor einer Überschuldung hüten. Die gute Konjunktur bietet Chancen diese abzubauen. Die große Koalition muss sie nur nutzen.
Schon lange stehen wir vor der Frage, wie mit der öffentlichen Verschuldung umzugehen ist. In welcher Höhe ist sie notwendig und noch erträglich? Und wie können wir eine intergenerative Lastverteilung herstellen, die für die jetzigen und die künftigen Steuerzahler gleichermaßen gerecht ist?
Bund, Länder und Gemeinden haben insbesondere über die letzten vier Jahrzehnte hinweg Kredite in geradezu beliebiger Höhe aufgestockt. An der Tilgung war seitdem dagegen keine Regierung interessiert, gleichgültig wie gut sich die Konjunktur entwickelte. Stattdessen wurden immer neue Schulden aufgenommen.
Heute tragen die öffentlichen Haushalte eine Gesamtschuld von sagenhaften 1,5 Billionen Euro. Das sind mehr als zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts. Am wenigsten hat sich der Bund zurückgehalten. Er schuldet seinen Gläubigern allein runde 900 Milliarden Euro. Damit waren seine Haushaltspläne stärker fremdfinanziert als bei den Ländern und Gemeinden.
Auch wenn die Höhe der öffentlichen Schulden immer wieder verharmlost wurde, indem manche Politiker dem Volk gerne vorgaukelten, dass die Prinzipien und Grenzen bei der öffentlichen Verschuldung ganz andere seien als im privaten Bereich, wussten es die Verfassungsväter besser. Artikel 115 des Grundgesetzes zielt aus gutem Grund immer schon auf eine vernünftige Begrenzung der Schulden ab. Leider wurde dieser Artikel faktisch nicht befolgt.
Wie wichtig eine wirksame Begrenzung, die wir nach Meinung fast aller Experten längst überschritten haben, aber wäre, zeigt sich bei jeder Haushaltsdebatte, wenn wichtige politische Maßnahmen nicht auf den Weg gebracht werden können, weil bei mittlerweile 40 Milliarden Euro Zinsen jährlich Geld fehlt. Sollte das Zinsniveau wieder steigen, wird es noch deutlich enger.
So wie private Haushalte oder Unternehmen muss sich auch der Staat vor einer Überschuldung hüten. Die Aufnahme von Schulden sollte nach gültiger Verfassung spätestens dort ihre Grenze finden, wo sie "die Summe der im Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen" überschreitet. Abgesehen davon, dass sich der Investitionsbegriff als zu unbestimmt erwiesen hat, wollte man diese einfache Regel nicht ohne Ausnahme beibehalten, weil die komplexen wirtschaftspolitischen Zusammenhänge manchmal Ausnahmen erfordern.
Das Übel einer ungehemmten Schuldenzunahme begann vor rund 40 Jahren. Damals löste man im Hinblick auf die schlechten wirtschaftspolitischen Erfahrungen der Weimarer Republik eine allzu starre Verfassungsregelung auf, um einen konjunkturpolitischen Spielraum zu gewinnen. Gerade damals stand die so genannte keynesianische Konjunkturpolitik hoch im Kurs.
Es wurde davor gewarnt, dass der Staat durch einen rezessionsbedingten Rückgang der Steuereinnahmen seine Ausgaben ebenfalls kürze und damit die Rezession noch verschlimmere. Damit der Staat seine Haushalte stabilisieren kann, um eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zu verhindern, darf er notfalls auch Kredite aufnehmen, die höher sind als die Investitionen. In Boomzeiten können die Kredite wieder getilgt werden. Das verhindert dann gleichzeitig eine Überhitzung der Konjunktur.
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Nun zeigte sich schnell, dass dieses in der Theorie durchaus schlüssige Konzept, welches auf den berühmten britischen Ökonomen John Maynard Keynes zurückgeht, in der politischen Praxis nicht wirklich funktionierte. Gemessen an der Schuldenpolitik, müssten wir seit den 70er-Jahren eine einzige Rezessionsperiode gehabt haben. Denn die Schulden wurden in keiner Regierungsperiode getilgt.
Stattdessen wurden in guten Zeiten großzügige Wahlgeschenke und zusätzliche soziale Wohltaten finanziert. Ich bezeichne das gerne als den "halben Keynes". Sich nur auf die angenehme Hälfte der Strategie zu konzentrieren ist natürlich unsinnig und im höchsten Grad unvernünftig. Die im Grundgesetz vorgesehene Ausnahme wurde eher zur Regel.
Es dauerte nun beinahe 40 Jahre, bis das Problem wieder ernsthaft als Problem von Verfassungsrang diskutiert wurde. Allerdings geschah dies, wie zu wünschen gewesen wäre, weniger in den für solche Entscheidungen zuständigen politischen Institutionen, sondern vielmehr auf juristischem Weg.
Anlass war eine Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt des Jahres 2004. Diese wurde zwar vor wenigen Tagen abgeschmettert. Doch der zuständige zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sprach in seinem Urteil davon, dass an der "Revisionsbedürftigkeit der geltenden verfassungsrechtlichen Regelung kaum noch zu zweifeln" wäre. Damit hat das Gericht alles getan, was ihm zusteht.
Wer gehofft hat, das Bundesverfassungsgericht liefere gleich eine Lösung mit, hinter der man sich verstecken kann, der hat sich abermals getäuscht. Handeln müssen nun die Legislative und die Exekutive. Das Verfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung des Grundgesetzes. Einen Gestaltungsauftrag hat es nicht. Diese Unterscheidung ist wichtig: sowohl für die Wahrung einer repräsentativen Demokratie als auch für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, die nicht zuletzt durch eine klare Gewaltenteilung gewährleistet wird.
Parlament und Regierung können die Verantwortung für eine sinnvolle Schuldenpolitik nicht an die Judikative abgeben. Jetzt bietet sich nach Jahrzehnten endlich mit der Föderalismuskommission II die Gelegenheit, für eine echte Verbesserung zu sorgen. Außerdem sind die gute Konjunktur und die Existenz einer großen Koalition die besten Voraussetzungen dafür, sich nicht nur auf den "halben Keynes" zu beschränken, sondern das Spiel endlich einmal möglichst zügig zu Ende zu spielen und damit wieder für die politischen Spielräume von morgen zu sorgen.

