Nun zeigte sich schnell, dass dieses in der Theorie durchaus schlüssige Konzept, welches auf den berühmten britischen Ökonomen John Maynard Keynes zurückgeht, in der politischen Praxis nicht wirklich funktionierte. Gemessen an der Schuldenpolitik, müssten wir seit den 70er-Jahren eine einzige Rezessionsperiode gehabt haben. Denn die Schulden wurden in keiner Regierungsperiode getilgt.
Stattdessen wurden in guten Zeiten großzügige Wahlgeschenke und zusätzliche soziale Wohltaten finanziert. Ich bezeichne das gerne als den "halben Keynes". Sich nur auf die angenehme Hälfte der Strategie zu konzentrieren ist natürlich unsinnig und im höchsten Grad unvernünftig. Die im Grundgesetz vorgesehene Ausnahme wurde eher zur Regel.
Es dauerte nun beinahe 40 Jahre, bis das Problem wieder ernsthaft als Problem von Verfassungsrang diskutiert wurde. Allerdings geschah dies, wie zu wünschen gewesen wäre, weniger in den für solche Entscheidungen zuständigen politischen Institutionen, sondern vielmehr auf juristischem Weg.
Anlass war eine Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt des Jahres 2004. Diese wurde zwar vor wenigen Tagen abgeschmettert. Doch der zuständige zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sprach in seinem Urteil davon, dass an der "Revisionsbedürftigkeit der geltenden verfassungsrechtlichen Regelung kaum noch zu zweifeln" wäre. Damit hat das Gericht alles getan, was ihm zusteht.
Wer gehofft hat, das Bundesverfassungsgericht liefere gleich eine Lösung mit, hinter der man sich verstecken kann, der hat sich abermals getäuscht. Handeln müssen nun die Legislative und die Exekutive. Das Verfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung des Grundgesetzes. Einen Gestaltungsauftrag hat es nicht. Diese Unterscheidung ist wichtig: sowohl für die Wahrung einer repräsentativen Demokratie als auch für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, die nicht zuletzt durch eine klare Gewaltenteilung gewährleistet wird.
Parlament und Regierung können die Verantwortung für eine sinnvolle Schuldenpolitik nicht an die Judikative abgeben. Jetzt bietet sich nach Jahrzehnten endlich mit der Föderalismuskommission II die Gelegenheit, für eine echte Verbesserung zu sorgen. Außerdem sind die gute Konjunktur und die Existenz einer großen Koalition die besten Voraussetzungen dafür, sich nicht nur auf den "halben Keynes" zu beschränken, sondern das Spiel endlich einmal möglichst zügig zu Ende zu spielen und damit wieder für die politischen Spielräume von morgen zu sorgen.


