In den USA hat das Thema eine lange Tradition. Der erste Ökonom, der sich theoretisch damit beschäftigte, war der spätere Nobelpreisträger Gary Becker Ende der 60er-Jahre. Inzwischen boomen empirische Arbeiten zu dem Thema. So untersuchte die Harvard-Ökonomin Radha Iyengar zum Beispiel die Effekte des Prinzips „Three Strikes You’re Out“, auf das viele US-Bundesstaaten seit einigen Jahren setzen. Wer zum dritten Mal verurteilt wird, muss unabhängig von der Straftat für Jahrzehnte ins Gefängnis. Selbst ein einfacher Diebstahl bringt einen Wiederholungstäter dann für mehr als 20 Jahre hinter Gitter.
Zu einem gewissen Grad schrecken solch drakonische Strafen tatsächlich ab, stellte Iyengar fest. Gleichzeitig aber steigt die Wahrscheinlichkeit von Gewaltverbrechen: Kriminelle, die schon zweimal verurteilt waren, haben bei weiteren Taten wenig zu verlieren und gehen skrupelloser ans Werk.
In Deutschland sind ähnliche empirische Studien schon deshalb unmöglich, weil die Datenlage oft extrem schlecht ist. Die Politik halte viele Zahlen bewusst unter Verschluss, vermutet Entorf. So seien Studien zur Rückfallwahrscheinlichkeit von Inhaftierten bislang nur auf Bundesebene möglich.
Ob die Resozialisierung in einigen Bundesländern besser oder schlechter funktioniere, lasse sich nicht untersuchen. Dabei gibt es zwischen den Bundesländern gewaltige Unterschiede im Strafvollzug. So beschäftigt Bayern pro 100 Häftlinge nur 42 Justizangestellte, Niedersachen dagegen 57. Dementsprechend weichen auch die Kosten pro Gefängnisplatz von einem Bundesland zum nächsten ab.
Die Gefängnisse sind auch unterschiedlich ausgelastet. „Welche Folgen all diese Unterschiede dafür haben, ob ein Häftling rückfällig wird, kann derzeit niemand beurteilen“, klagt der Frankfurter Ökonom. Er moniert zudem: „Eine Rechtfertigung der Länder über die in ihrem Strafvollzug verwendeten Steuereinnahmen wird nicht erbracht.“
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