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10.12.2007 
Replik von Joachim Möller und Marion König

Mindestlohn-Debatte: Ein „gewaltiger Denkfehler“?

von Marion König und Joachim Möller

Entgegnung von Marion König (Universität Regensburg) und Joachim Möller Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Regensburg) auf den Einwände von Jochen Kluve und Christoph M. Schmidt

Es ist erfreulich, dass eine fundierte Diskussion auf wissenschaftlicher Basis über die ökonomischen Konsequenzen von Mindestlöhnen in Deutschland begonnen hat. Der kritische » Kommentar von Jochen Kluve und Christoph M. Schmidt betont zu Recht die Komplexität der Wirkungszusammenhänge, mit der sich eine empirische Analyse konfrontiert sieht. Die Argumente gegen unser Vorgehen sind allerdings nicht stichhaltig.

Zunächst einmal stellen wir gar nicht in Abrede, dass die Einführung des Mindestlohns im Bauhauptgewerbe nicht nur den unmittelbar betroffenen Personenkreis, sondern auch die für unserer Ansatz gewählte Vergleichsgruppe in der einen oder anderen Weise beeinflusst haben mag. Ein Beispiel dafür ist der sogenannte Spillover-Effekt, den wir »  in unserer Untersuchung explizit ansprechen. Dieser besagt, dass aufgrund der Notwendigkeit betrieblicher Lohndifferenzierung Anpassungen auch oberhalb der Mindestlohngrenze erfolgen. Ebenso ergibt sich eine gewisse Überschneidung von Betroffenen- und Vergleichsgruppe schon allein wegen der nicht exakt durchführbaren Aufteilung, die der fehlenden Stundeninformation in den deutschen Sozialversicherungsdaten geschuldet ist. In unserem Aufsatz argumentieren wir, dass durch die genannten Abweichungen von einem traditionellen Differenz-von-Differenzen-Ansatz die Effekte möglicherweise etwas verwischt, aber keinesfalls vollkommen überlagert oder gar in ihr Gegenteil verkehrt werden.

In die gleiche Kategorie fallen die von Kluve und Schmidt angeführten möglichen Substitutionseffekte. In der Tat ist nicht auszuschließen, dass - dem neoklassischen Marktmodell entsprechend - potenzielle Mindestlohnempfänger durch Arbeitskräfte ersetzt werden, deren Grenzproduktivität und Lohnsätze knapp über dem Mindestlohn liegen. Wenn dies der Fall wäre, würde in der Tat „die negative Beschäftigungswirkung des Mindestlohns überzeichnet“, wie die Verfasser des Kommentars selbst anführen. Mit anderen Worten: Der von uns ausgewiesene negative Effekt im Osten würde sich abschwächen, der positive im Westen hingegen noch verstärken. Dies würde die Position hartnäckiger Mindestlohngegner nicht gerade untermauern.

Eine entgegengesetzte Stoßrichtung hat das zweite Argument der Autoren. Personen in der Vergleichsgruppe könnten ebenso wie die vom Mindestlohn direkt Betroffenen durch einen höheren Kapitaleinsatz substituiert werden, weil sich insgesamt der Produktionsfaktor Arbeit verteuert. Das Argument ist theoretisch korrekt, für unsere Untersuchung aber von geringer Relevanz. Man muss sich vor Augen halten, dass der Bausektor von hohem Arbeitseinsatz und geringerer Kapitalintensität geprägt ist. Gerade in dieser Branche ist es nur begrenzt möglich, Arbeitskräfte durch Maschinen zu ersetzen. Auch wenn es inzwischen Roboter gibt, die mauern können: eine weitgehende Automatisierung – wie bei den Automobilherstellern – ist im Bausektor nicht absehbar.

Das dritte Argument von Kluve und Schmidt ist die generelle Dämpfung der Baukonjunktur aufgrund der durch den Mindestlohn ausgelösten Kostensteigerungen. Rein deskriptiv lassen sich hierfür keine Anhaltspunkte finden. Dass sich das Baugewerbe in Deutschland zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung mitten in einer Rezession befand, ist unbestritten. Belege dafür, dass die Mindestlohneinführung diese Talfahrt noch beschleunigt hätte, liegen jedoch nicht vor. Das Argument beruht ja auf der Annahme, dass Kostensteigerungen zu Preiserhöhungen und somit zu Nachfrageausfall geführt hätten. Im Untersuchungszeitraum waren aber konstante bzw. sogar sinkende Baupreise zu beobachten. Interessanterweise zeigen sich im Übrigen auch bei den Insolvenzdaten für das Baugewerbe keine Auffälligkeiten.

Ein wirklich „gewaltiger Denkfehler“ wäre es unserer Meinung nach, eine Kontrollgruppe außerhalb des Baugewerbes zu suchen − wie es Kluve und Schmidt nahezulegen scheinen. Der Bausektor zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus und folgt einer speziellen Konjunktur. Eine Vergleichsgruppe aus einer anderen Branche zu wählen, wäre deshalb nicht zu rechtfertigen. Auch der Ansatz von Card und Krüger ist im Fall von Deutschland nicht anwendbar, da der Mindestlohn im Baugewerbe flächendeckend eingeführt wurde, wir also Regionen mit und ohne Mindestlohn nicht vergleichen können. Die Methode, Personen als Kontrollgruppe zu wählen, deren Verdienste knapp über dem Mindestlohn liegen, hat sich in der internationalen Literatur als Standard etabliert.

In einem Satz: Die Kritik von Kluve und Schmidt ist kein Anlass, Methode und Ergebnisse unserer Studie zu revidieren.

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