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19.11.2007 
Debatte über Beschäftigungswirkugen von Lohnuntergrenzen

Mindestlohn-Studie entzweit Forscher

von Olaf Storbeck

Eine neue Studie zu den Job-Effekten des Mindestlohns auf dem Bau hat zu heftigen Debatten in der deutschen Ökonomenzunft geführt. Die Arbeit konnte für Westdeutschland keine negativen Beschäftigungswirkungen feststellen. Arbeitsmarkt- und Ökonometrie-Experten warnen aber vor vorschnellen Schlüssen.

Demonstrationen für den Mindestlohn. Quelle: dpaLupe

Demonstrationen für den Mindestlohn. Quelle: dpa

Der Befund widerspricht der reinen Lehre der traditionellen Ökonomie: Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe haben laut einer Studie der beiden Regensburger Ökonomen Marion König und Joachim Möller in Westdeutschland keine Jobs vernichtet. Nachdem das Handelsblatt vor einer Woche darüber berichtete, ist unter Volkswirten eine intensive Diskussion über die Arbeit in Gang gekommen. Viele prominente Ökonomen stellen der Untersuchung methodisch zwar gute Noten aus, mahnen jedoch bei der Interpretation der Ergebnisse zur Vorsicht und bleiben daher auch bei ihrer Ablehnung von Mindestlöhnen.


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So spricht der Wirtschaftsweise und ZEW-Chef Wolfgang Franz von einer „sehr sorgfältigen Studie, die sich an der Front der Forschung befindet“, sieht seine Ablehnung von Lohnuntergrenzen durch die Untersuchung aber nicht infrage gestellt. „Einen Mindestlohn gleich welcher Höhe lehne ich kategorisch ab. Er kostet in der Regel Beschäftigung und bringt vielfach nicht die Vorteile, die sich seine Befürworter erhoffen.“

Dennis Snower, Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, betont: „Diese Studie ändert nicht meine Haltung zum Mindestlohn. Ich glaube nach wie vor, dass man von diesem Instrument in Deutschland keinen Gebrauch machen sollte.“

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats (SVR), Bert Rürup, hingegen hat vergangene Woche seine Haltung geändert. Erstmals sprach er sich für einen Mindestlohn in Höhe von 4,50 Euro aus.

In einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“ forderte Rürup, dass „der Gesetzgeber einen flächendeckenden Mindestlohn in der genannten Höhe einführt und gleichzeitig die heute bestehende Grundsicherung zu einem zielgerichteten Kombilohnmodell ausbaut“.

Im vergangenen Jahr hatte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger in einem Minderheitsvotum zum SVR-Jahresgutachten eine Lohnuntergrenze von 4,50 Euro gefordert. Rürup hatte Mindestlöhne damals – wie die anderen Ratsmitglieder auch – als einen „Irrweg“ bezeichnet. Jetzt argumentiert er unter anderem damit: „Eine Reihe von Studien“ lege „die Einschätzung nahe, dass ein moderater Mindestlohn keine signifikanten Beschäftigungsverluste verursacht.“

Dies ist auch das zentrale Ergebnis der Analyse von Marion König und Joachim Möller. Die Wissenschaftler hatten untersucht, welche Beschäftigungseffekte die 1997 mit dem Entsendegesetz eingeführten Bau-Mindestlöhne hatten. Im Westen seien keine Jobs verschwunden, sondern in den betroffenen Lohnsegmenten dadurch in geringem Ausmaß womöglich sogar zusätzliche Jobs entstanden, so König und Möller. Für Ostdeutschland stellten die Autoren dagegen eindeutig negative Beschäftigungseffekte fest.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Warum andere Wissenschaftler an der Verlässlichkeit der Resultate zweifeln

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