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Hospitality: Sponsoren fürchten ein Nachspiel

Hospitality, das Einladen von wichtigen Kunden zu Sport-Events in die Stadien, ist in der Unternehmenswelt längst Alltag. Offensichtlich fällt das Geschäfte machen in entspannter Atmosphäre leichter. Doch was ist erlaubt, was verboten? Die Rechtslage ist unübersichtlich.

von Martin Benninghoff
Prominentes Beispiel: Der frühere EnBW-Vorstandsvorsitzende Utz Claasen hatte Politiker zu einem Fußball-Länderspiel bei der Weltmeisterschaft 2006 eingeladen. Claasen wurde vor dem Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr freigesprochen. Quelle: dpa
Prominentes Beispiel: Der frühere EnBW-Vorstandsvorsitzende Utz Claasen hatte Politiker zu einem Fußball-Länderspiel bei der Weltmeisterschaft 2006 eingeladen. Claasen wurde vor dem Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr freigesprochen. Quelle: dpa

KÖLN. Für die Presse ist der Fall klar: Die Kündigung des Personalleiters sei rechtens, weil dieser sich eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel hat schenken lassen. Der Wert: 250 Euro, Edelsitz in einer VIP-Loge inbegriffen. "Das Vertrauen des Arbeitgebers in seinen Personalleiter ist unwiderruflich dahin", sagt der Richter am Landesarbeitsgericht Mainz.

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Selbst eine Abmahnung durfte sich das Unternehmen sparen: Allein schon die Annahme der Eintrittskarte stelle "eine erhebliche Pflichtverletzung" dar, heißt es in der Gerichtsakte. Nach Ansicht des Richters hat sich der Mann dem Vorwurf ausgesetzt, käuflich zu sein. Immerhin ließ sich der Personalleiter in verantwortlicher Stellung von - ausgerechnet - einer Personalvermittlungsagentur einladen.

Die Meldung über den Rausschmiss befeuerte Mitte April eine lang schwelende Diskussion um die Rechtsunsicherheit von Hospitality. Dahinter verbirgt sich die Marketingstrategie von Sportsponsoren, wichtige Kunden und andere Multiplikatoren in angemietete Business- und VIP-Bereiche von Stadien einzuladen und so mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Hospitality ist in der Unternehmenswelt längst Alltag - und führt oft zum Erfolg. Es geht um Kundenbindung und handfeste Geschäftsabschlüsse: Laut einer Umfrage hat knapp jeder zweite befragte Sponsor bei einem solchen Event ein Geschäft angebahnt oder gar abgeschlossen. In entspannter Atmosphäre geht das offensichtlich leichter.

Immer schwingt dabei der Vorwurf der Bestechlichkeit mit - so wie im jüngsten Gerichtsurteil. Zwar hatte der geschasste Personalleiter keinen Mitarbeiter eingestellt, den der großzügige Personalvermittler angeboten hatte. Der Fall ging dennoch durch die Medien, weil er symptomatisch für die Verunsicherung in dem Bereich steht. "Die Rechtslage ist hier sehr verworren", sagt Hartmut Zastrow, Geschäftsführer der Kölner Sportmarketingagentur Sport + Markt. "Die rechtliche Situation macht es Unternehmen schwer, Einladungen auszusprechen oder anzunehmen."

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