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Energiepolitik: Atomkraft dämpft Strompreise nicht

Längere Laufzeiten für Atommeiler senken die Stromkosten nicht. In einer Studie aktuellen Studie haben Darmstädter Wissenschaftler untersucht, wie sich der Anteil von Kernkraftwerken am Strommix auf die Preise auswirkt. Das Ergebnis ist eindeutig.

Ausstieg aus dem Ausstieg: Die Energiebranche will die Laufzeiten von Atommeilern verlängern. Quelle: ap
Ausstieg aus dem Ausstieg: Die Energiebranche will die Laufzeiten von Atommeilern verlängern. Quelle: ap

BERLIN. Eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken würde nicht zwingend zu sinkenden Strompreisen führen. Zu diesem Ergebnis kommt ein dem Handelsblatt vorliegendes Gutachten des Darmstädter Öko-Instituts für das Bundesumweltministerium. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will damit eines der wichtigsten Argumente der Branche für eine Laufzeitverlängerung entkräften.

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Das Öko-Institut hat die Strompreisniveaus in einzelnen EU-Mitgliedstaaten verglichen und kommt zu dem Ergebnis, dass es „keinen Zusammenhang zwischen hohem Kernenergie-Anteil und Strompreisniveau“ gibt. „Im Gegenteil: Es finden sich sowohl Staaten mit hohen Kernenergieanteilen und sehr hohem Preisniveau für Haushalts- und Industriekunden als auch Staaten mit niedrigem Kernenergieanteil und niedrigem Preisniveau“, heißt es in der Untersuchung.

Ein besonderes Augenmerk legten die Gutachter dabei auf den französischen Strommarkt: In Frankreich liegt der Anteil des Stroms aus Kernkraftwerken bei knapp 80 Prozent, in Deutschland bei knapp 30 Prozent. Dennoch ist das Strompreisniveau in Frankreich laut Öko-Institut in einzelnen Marktsegmenten sogar höher als in Deutschland.

Pünktlich mit dem beginnenden Bundestagswahlkampf rückt das Thema Kernenergie damit wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Die Große Koalition ist in der Frage der Laufzeit von Atomkraftwerken zerstritten. Weil man sich in den Koalitionsverhandlungen vor knapp vier Jahren nicht einigen konnte, besteht der von der rot-grünen Vorgängerregierung beschlossene Atomausstieg fort. Mit dem Ausstiegsbeschluss wurden allen Kernkraftwerken bestimmte Reststrommengen zugeteilt. Sind diese Mengen verbraucht, erlischt die Betriebserlaubnis für das jeweilige Kraftwerk.

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