
std/HB DÜSSELDORF. Vor einem Richter in New York steht Harry Johns, ein Mann mittleren Alters. Auf der Gegenseite der Anwalt der Cybernetics Comp, einem US-Hersteller von Prothesen. Mitten im Verfahren springt der Anwalt plötzlich auf: "Herr Richter, zu der Hauptsache möchte ich noch bemerken, dass der Beklagte im Grunde genommen gar kein Beklagter ist, sondern ein materieller Gegenstand, der behauptet, sich selbst zu gehören". Von Harry Johns, so argumentiert der Konzernanwalt, sei nur noch die rechte Gehirnhälfte übrig - alles andere sei Eigentum der Cybernetics Comp. Der Konzern verlangt die Rückgabe seines Eigentums, doch das würde Johns - oder das, was von im übrig ist - umbringen.
Die Szene ist einer Kurzgeschichte des polnischen Autors und Philosophen Stanislaw Lem entnommen. Wie weitsichtig der Sience-Fiction-Visionär war, zeigt sich an den aktuellen Problemen und Herausforderungen, vor denen Rechtswissenschaftler angesichts immer leistungsfähigerer und komplexerer Technik stehen.
Frage nach Schuld und Verantwortung
Für Parkinson-Patienten gibt es beispielsweise schon heute die Möglichkeit, sich einen Hirnschrittmacher einsetzen zu lassen, der mit elektrischen Impulsen einige Symptome dieser Krankheit lindern kann. Allerdings hat sich bei manchen Patienten gezeigt, dass der Schrittmacher gleichzeitig deren Sexualtrieb steigert. "Wenn ein Betroffener dann einen Dritten sexuell nötigt: Kann man ihn rechtlich dafür verantwortlich machen?", fragt Dr. Susanne Beck, wissenschaftliche Mitarbeiterin am juristischen Lehrstuhl von Prof. Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg. Oder, umgekehrt: Darf der Staat solche Schrittmacher einsetzen, um bei Sexualstraftätern den Trieb zu dämpfen?
Die Juristin ist eine der Wissenschaftlerinnen, die sich in einem aktuellen Forschungsprojekt mit diesen und anderen Fragen auseinandersetzen wird. Die Forscher stellen Fragen, mit denen die Menschheit bisher noch nie konfrontiert wurde: Wie viel Schuld kann eine Maschine tragen? Wer trägt Verantwortung, wenn die Maschine versagt - der Programmierer, der Konzern, derjenige, der sie nutzt oder bedient?
Der Beantwortung dieser Fragen hat sich ein neues Forschungsprojekt an der Universität Würzburg verschrieben, das die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit 200 000 Euro unterstützt: "Robotik und Recht". Seine Initiatoren sind der Jurist Prof. Eric Hilgendorf und der Robotik-Experte Prof. Klaus Schilling. In den kommenden drei Jahren wollen sie gemeinsam mit Wissenschaftlern unter anderem aus Tübingen und Bonn untersuchen, welche Probleme auftauchen, wenn Roboter immer selbstständiger werden, und wie der Gesetzgeber darauf reagieren muss.