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Umstrittene Praxis: Online zum Arzt

Per Internet zum Arzt – in Großbritannien ist das möglich. Schon mehr als ein Dutzend virtuelle Arztpraxen versorgen auf der Insel Patienten online – ohne dass der Arzt seinen Patienten auch nur einmal zu Gesicht bekommt. Eine umstrittene Praxis, die in anderen Ländern verboten ist.

Die virtuelle Arztpraxis ist in Großbritannien bereits alltäglich. Quelle: dpa
Die virtuelle Arztpraxis ist in Großbritannien bereits alltäglich. Quelle: dpa

LONDON. „Der Doktor hat jetzt Zeit. Bitte klicken Sie hier.“ In Großbritannien lassen sich immer mehr Patienten im Internet beraten. Die virtuellen Ärzte dürfen sogar Medikamente verschreiben. In anderen Ländern - darunter auch Deutschland - ist diese umstrittene Form der Telemedizin bislang verboten.

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Hierzulande dürfen Ärzte - ebenso wie in Frankreich, Dänemark oder Norwegen - nur dann online beraten, wenn sie den Patienten vorher mindestens einmal persönlich zu Gesicht bekommen haben. In Großbritannien sieht man das gelassener: Die rein virtuelle Internet-Praxis - inzwischen gibt es im Königreich über ein Dutzend derartige Seiten - ist völlig legal. Einzige Einschränkungen: Online-Ärzte dürfen keine akuten Notfälle versorgen und keine Rezepte für Suchtstoffe ausstellen.

„Noch sind die britischen Internetseiten eine Ausnahme“, sagt der Arzt Steinar Pedersen, Gründer des Norwegischen Zentrums für Telemedizin. „Aber sie kündigen einen Trend an, den wir bald überall sehen werden. Wenn die Menschen erst vertrauter mit der Technologie werden, wird die Stimmung kippen.“

Jenseits der britischen Inseln bläst der Wind den Befürwortern virtueller Arztpraxen derzeit noch kräftig ins Gesicht. So droht etwa der kanadische Ärzteverband jedem Mediziner mit Lizenzentzug, der einem Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt ein Rezept ausstellt.

In Großbritannien müssen sich Betreiber jener Onlinepraxen, die Medikamente verordnen, lediglich registrieren lassen. Zwar soll die sogenannte Care Quality Kommission das Niveau der Beratung sichern, aber das Gremium vertraut auf die Selbstkontrolle der Anbieter: „Wir prüfen die Seiten nur dann, wenn wir Klagen hören“, meint ein Kommissionssprecher.

Für eine Sprechstunde berechnen die virtuellen Praxen eine Gebühr von acht bis über 20 Pfund (umgerechnet etwa zehn bis 25 Euro), die die Ratsuchenden aus eigener Tasche zahlen müssen. Klagen Patienten über gravierende Gesundheitsprobleme, so sollen sie an einen echten Arzt verwiesen werden. Die meistverschriebenen Medikamente sind denn auch Präparate gegen Erektionsstörungen, Haarausfall und Geschlechtskrankheiten.

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