
Patente auf Leben sind hoch umstritten. An einer Brokkoli-Sorte mit besonders hohem Anteil an Glucosinolaten, die krebsvorbeugend wirken sollen, hat sich der jüngste Streit entzündet, wie weit der Patentschutz gehen darf. Anders als bei anderen Patenten ist nicht nur das Verfahren, sondern auch die Pflanze und das Saatgut selbst geschützt. Andernfalls wäre der Schutz nicht wirksam, schließlich können sich Pflanzen anders als Maschinen vermehren.
Eine breite Allianz von Umweltaktivisten über Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner bis zu Vertretern christlicher Organisationen fordert: „Kein Patent auf Leben“. Dabei sind Patente auf Lebewesen keine neue Erfindung. Als der französische Naturwissenschaftler Louis Pasteur das erste Bio-Patent der Geschichte in den Händen hielt, gab es wohl weder Protestrufe noch Transparente.
Am 22. Juli 1873 erhielt der Naturwissenschaftler, der neben Robert Koch als einer der Begründer Mikrobiologie gilt, ein vom US-Patentamt gewährtes Schutzrecht, das wohl als erstes Bio-Patent der Geschichte gelten kann. Das Patent mit der Nummer 141072 schützte – genau wie heutige Bio-Patente – nicht nur ein Verfahren zur Herstellung gereinigter Hefe, sondern den sauberen Pilz selbst.
Vor Pasteurs Erfindung mussten Bierbrauer die Gärung des Bieres über die Vermischung mit wilden Hefen-Sporen anstoßen. Der gesamte Brauprozess war damit zu großen Teilen auch vom Zufall bestimmt und nicht selten wurde so das Bier durch mit den Sporen eingeschleppten Krankheitserregern verdorben.