Auf solche Grenzwertdiskussionen mag sich IQWiG-Chef Sawicki nicht einlassen. Doch fern ist auch hierzulande der Tag nicht, an dem Finanzgrenzen für den medizinischen Fortschritt festgesetzt werden könnten. Ein Schritt dahin ist die erweiterte Kompetenz des Kölner Instituts vom April an, wenn die Kosten-Nutzen-Bewertung beginnt. Der bisher gültige Leitsatz "Was sinnvoll ist, wird von der Kasse bezahlt" wird ersetzt durch die Devise "Nur was sinnvoll und bezahlbar ist, wird auch bezahlt".
Selbst der streitbare Sawicki räumt ein, er habe sich nicht um diese Erweiterung seines Aufgabengebiets gerissen. Denn wohin das im Extremfall führen kann, zeigt das Beispiel Großbritannien: Dort ist ein zusätzliches Lebensjahr für den Patienten maximal 30 000 Pfund, umgerechnet rund 45 000 Euro, wert. Mehrausgaben werden nicht erstattet, sie muss der Patient aus seinem Privatvermögen bestreiten. "In Deutschland wäre das undenkbar", glaubt Sawicki. Zumindest heute noch.
In Köln haben die Wissenschaftler dennoch bereits angefangen, Kriterien für künftige Kosten-Nutzen-Bewertungen aufzustellen. Das ist nicht einfach. Denn während es für den Nutzen klare international gültige Regeln gibt, sind die Kosten abhängig vom Gesundheitssystem - und von der Frage, die politisch entschieden werden muss: "Wie viel Geld ist medizinischer Fortschritt wert?"
Um die Wogen zwischen der Pharmabranche und dem Kölner Institut zu glätten, wirbt GBA-Vorsitzender Hess für das französische Modell. Beim Nachbarn im Westen darf ein zugelassenes Medikament zwar auf Kassenkosten verordnet werden. So lange sein Zusatznutzen aber nicht belegt ist, darf es nicht mehr kosten als ein herkömmliches Parallelpräparat. "Das", glaubt Haas, "wäre ein fairer Kompromiss."
