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06.07.2007 
Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht

Beim Kopieren gelten bald neue Regeln

Das Urheberrecht wird an die neuen technischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters angepasst. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung beschlossen, welche die Interessen von Urhebern an ihrem geistigen Eigentum auf der einen Seite und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher sowie der Wissenschaft auf der anderen Seite in Einklang bringen soll.

Privatkopien von nicht geschützten CDs oder DVDs sollen weiterhin erlaubt bleiben. Foto: dpaLupe

Privatkopien von nicht geschützten CDs oder DVDs sollen weiterhin erlaubt bleiben. Foto: dpa

HB BERLIN. Die Pauschalvergütung, die zum Ausgleich für erlaubte private Kopien von Büchern, Musikstücken oder DVDs als Abgabe auf Geräte und Speichermedien anfällt, wird künftig nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt, sondern von den Beteiligten selbst. Privatkopien nicht kopiergeschützter Musikstücke, Bücher und DVDs bleiben allerdings erlaubt. Jedoch werden Kopien, die auf „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ beruhen, verboten. Der Gesetzgeber nimmt damit illegale Tauschbörsen im Internet ins Visier. Auch bleibt es beim Verbot, den Kopierschutz etwa auf DVDs zu knacken. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Justizministerin Brigitte Zypries nannte das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft. Die Balance zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit müsse immer wieder ausgelotet werden. Im Gesetz heißt es, die Neuregelung könne zwar Auswirkungen auf die Gerätepreise haben, werde die Wirtschaft insgesamt aber nicht stärker belasten. Der Branchenverband Bitkom bestreitet dies hingegen.


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Rechenbasis geändert

Erheblich geändert wird die Bestimmungsbasis für die Pauschalvergütung der Urheber über die Geräteabgabe. Wurden die Vergütungssätze bislang gesetzlich festgelegt, handeln diese künftig die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber und die Verbände als Vertreter der Gerätehersteller aus. Klare Vorgaben für die Höhe der Vergütung gibt es nicht. Sie muss aber in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder Speichermediums stehen. So können auf einen CD-Rohling im Wert von einigen Cent keine Euros für Urheberrechte umgelegt werden. Im Streitfall sind Schlichtungs- und Güteverfahren vorgesehen.

Die Geräteabgabe soll Geräte erfassen, die zur Vervielfältigung geeignet sind. Bislang wird sie auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Player erhoben. Die Industrie fürchtet, dass nun PCs und Drucker hinzukommen. Bibliotheken dürfen auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen, unterliegen aber Beschränkungen.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch eine Entschließung angenommen, dass bei der Vergütung die Regierung für den Fall tätig werden müsse, dass die Erwartungen des Gesetzgebers nicht erfüllt würden oder es Wettbewerbsverzerrungen gebe.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kritik von Bitkom und Verbraucherzentralen

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