Und die Konsequenzen? „Ich überlege, ob ich austreten soll. Aber dies ist Teil einer Auseinandersetzung, die man einfach mal führen muss, auch innerhalb von Facebook“, sagt Hauth. Er erhielt auf seine Beschwerde bei Facebook eine E-Mail, die angeblich Gründer Mark Zuckerber geschrieben hat. Darin heißt es, sein Anliegen sei an die zuständige Stelle weitergeleitet worden.
Haeusler geht noch weiter: „Ich finde diese Art der Verwendung meines Namens rufschädigend.“ Er hat seinen Anwalt eingeschaltet – uns seine Erfolgsaussichten sind nicht schlecht. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fordert Facebook von seinen Nutzern zwar die weitgehende Abtretung aller Nutzungsrechte. Doch sind die deutschsprachigen AGB des Netzwerks so desaströs, das Juristen zweifeln, ob sie überhaupt gültig sind: Teile sind nur in Englisch verfügbar, an einigen Stellen bricht der Text einfach ab, ein korrektes Impressum ist nicht vorhanden.
Uns selbst wenn dies nicht so wäre dürfte Facebook wohl nicht mit den Namen seiner Nutzer werben: „Niemand muss es akzeptieren, dass sein Name für Werbung verwendet wird“, stellt Ulrich Luckhaus klar, Partner der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Greyhills. „Extrem problematisch“ sei das Vorgehen von Facebook. Udo Vetter, Anwalt und » Blogger pflichtet ihm bei: „Egal welche AGB man unterschreibt – das Namensrecht gilt weiter.“ Und: „Alle Klauseln, mit denen ein Verbraucher nicht rechnen kann, sind in Geschäftsbedingungen unwirksam.“ Mit der Möglichkeit einer Verwendung in Werbung könne niemand rechnen, meint der Düsseldorfer. Dies könne als Persönlichkeitsrechtsverletzung gewertet werden. Und das würde bedeuten: „Die Betroffenen können auf Unterlassung klagen – vielleicht sogar auf Entschädigung.“
Diesen Weg geht jetzt Haeusler: Er fordert über seinen Anwalt Vetter 2 000 Euro. Seinen Austritt aus Facebook hat er ohnehin schon verkündet und dabei festgestellt, dass es nicht reicht, sein Profil zu deaktivieren – zur vollständigen Löschung ist auch noch eine E-Mail an das Netzwerk nötig. Auch dazu hat Haeusler eine klare Meinung: „Ich finde das lächerlich.“


