Sich zu wehren lohnt sich mittlerweile. „Die Rechtsprechung ist schon sehr gefestigt“, weiß er. Aber man muss auch – wie im wahren Leben – erst einmal mühsam zu seinem Recht kommen.
Ein „Kill“ kostet bei den kalifornischen Daten-Ghostbustern 30 Dollar. Das ist zum Beispiel die Löschung aller illegal hochgeladenen Privatfotos von einer Seite oder einer falschen Tatsachenbehauptung.
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Als erstes gibt es eine sehr amtlich aussehende E-Mail mit Rechtsbelehrungen, Argumenten, Beweisen und der Bitte um Löschung. Der beste – und billigste – Weg ist immer gegenseitiges Einvernehmen, sagt Fertik. Ist ein Anonymus erst einmal enttarnt, werden selbst „härteste Kotzbrocken“ schnell gesprächsbereit.
Manchmal kommt aber nur ein „F*ck you, assh*le“ zurück. Dann folgt Eskalationsstufe zwei: dranbleiben, nerven, so wie ein Inkassobüro. Den Ombudsmann ansprechen, wenn vorhanden, Internet-Provider, Webmaster oder Arbeitgeber des Verweigerers. Mancher Chef weiß gar nicht, was sein Angestellter auf den Servern der Firma so alles betreibt.
„Stufe drei“ will Fertik nicht so gerne ausbreiten, aber die Devise lautet „(extrem) hart, aber fair.“ Hilft alles nichts und der Tatbestand ist schwerwiegend, rät Fertik, der Jura an der Harvard Law School studiert hat, zum Anwalt zu gehen. Er gibt die 30 Dollar zurück und die Unterlagen für einen Prozess heraus – „Good luck“.
Als technische Dienstleister können Firmen wie Reputation Defender, dessen jüngster deutscher Kooperationspartner myon-ID.de, oder andere Anbieter der Branche sinnvoll sein, sagt Anwalt Vetter. „Anwälten fehlt oft das Know-How um Web-Identitäten zu ermitteln.. Da kann das helfen, den Vorgang zu beschleunigen.“
Oft genug hilft Betroffenen aber auch nur, tief durchzuatmen und die Wut herunterzuschlucken. „Nicht alles, was mir missfällt, ist auch verboten“, sagt Vetter. Einen Überblick, was man sich auch als Unternehmen so alles gefallen lassen muss (oder nicht), liefern Seiten wie www.mittelstandwiki.de. Danach kann man immer noch zum Web-Terminator gehen.

