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13.01.2005 

Falk-Prozess: Verteidigung will Sachverständigen

Alexander Falk mit AnwältenLupe

Alexander Falk mit seinen Anwälten Thomas Bliwier (l) und Gerhard Strate (r).

dpa HAMBURG. Im Prozess gegen den Internet-Unternehmer Alexander Falk hat die Verteidigung am Donnerstag beantragt, den Wirtschaftsprofessor Jochen Drukarczyk für das gesamte Verfahren als Sachverständigen zu bestellen.

Die bisherigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts seien aus betriebswirtschaftlicher Sicht mangelhaft, sagte Falks Anwalt Thomas Bliwier zur Begründung. Drukarczyk hatte im Auftrag der Verteidigung ein Gutachten erstellt, in dem er den Betrugsvorwurf gegen den 35-jährigen Angeklagten in Frage stellt. Beim Verkauf von Falks Internet-Firma Ision an die britische Energis hätten die von den Anklägern ermittelten Scheinumsätze keine Rolle gespielt.

Hingegen hält das Gericht den Angeklagten auch nach Anhörung Drukarczyks weiter für dringend tatverdächtig. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Nikolaus Berger von Anfang Januar geht die Kammer nach vorläufiger Einschätzung weiter davon aus, dass der Energis beim Ision-Kauf ein Schaden von mindestens rund 47 Mill. Euro entstanden sei. Unterdessen wies das Landgericht einen erneuten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter ab.

Der frühere New-Economy-Star Falk muss sich wegen schweren Betrugs, Steuerhinterziehung und Kursmanipulation verantworten. Er soll durch Scheinumsätze den Börsenkurs der Ision in die Höhe getrieben und von Energis Ende 2000 einen weit überhöhten Kaufpreis kassiert haben. Er bestreitet die Vorwürfe und fordert seine Entlassung aus der gut anderthalb Jahre währenden Untersuchungshaft. Mit Falk müssen sich fünf weitere Manager verantworten.

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