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03.11.2006 
Computerkriminalität

Länder wollen Gesetz abmildern

Der Bundesrat will den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität abmildern. Grundsätzlich stimmten die Länder am Freitag bei der ersten Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zu, das Computerstrafrecht zu verbessern.

dpa BERLIN. Durch die vorgeschlagenen Änderungen besteht nach Auffassung des Bundesrates jedoch die Gefahr, dass an sich nicht strafbare Handlungen künftig bestraft werden können.

Nach Befürchtung des Bundesrates könnte sich strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschafft, um die gespeicherten Musikstücke anzuhören. Durch die fortschreitende Digitalisierung könnte sogar die Beeinträchtigung einer Wasch- oder Spülmaschine unter die neuen Straftatbestände fallen. Diese und andere Probleme sollten nach Aufforderung des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf will den Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage verbessern und Lücken im Strafrecht schließen. Die Gesetzesänderung stellt bereits das so genannte Hacking unter Strafe. Demnach käme es künftig nicht mehr auf die unbefugte Aneignung von Daten an. Strafbar wäre bereits der unbefugte Zugang zu den Daten. Damit gerät auch der Hacker in Konflikt mit dem Strafrecht, der ohne kriminelle Absicht Sicherheitsbarrieren überwindet. Mit Strafe bedroht wird das „Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen“ von technischen Möglichkeiten („Hacker- Tools“), die für illegale Zwecke angelegt sind.

Das neue Recht, das EU-Vorgaben umsetzt, will auch private Datenverarbeitung schützen. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Ferner werden Systemstörungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt. Das richtet sich gegen Attacken aus dem Internet, bei denen mit einer Vielzahl von Anfragen Server blockiert werden. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Bestraft werden soll auch, wer sich Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung verschafft.

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