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12.09.2006 
Einstweilige Verfügung gegen kostenlosen Anbieter

Online-Videorecorder juristisch unter Druck

Der gute alte Videorecorder hat ausgedient. Statt der Videokassette nehmen Festplatte oder DVD die Fernsehsendungen auf, wenn man gerade Besseres zu tun hat oder schlafen will. Alternativ kann man sich das Fernsehprogramm aber auch im Internet aufzeichnen lassen, wenn man eine schnelle DSL-Verbindung hat. Die Anbieter dieser „virtuellen Fernsehrecorder“ registrieren einen wachsenden Zulauf, sehen sich aber mit juristischen Schritten von privaten Fernsehsendern konfrontiert.

HB FRANKFURT. So bestätigte das Landgericht Leipzig, in Sachsen zuständig für Urheberrechtsfragen, kürzlich einen Antrag der Pro Sieben Sat.1-Gruppe für eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst onlinetvrecorder.com (OTR). Demnach wird es diesem Angebot untersagt, „das von der Antragstellerin ausgestrahlte Fernsehprogramm Sat.1 bzw. Teile davon zu speichern und/oder Dritten öffentlich zugänglich zu machen“.

Bislang kann man bei onlinetvrecorder.com nach der kostenlosen Registrierung über einen „elektronischen Programmführer“ (EPG) die Angebote von zwölf Kanälen aufzeichnen lassen. Die Sendung wird nach etwa einer halben Stunde komprimiert für den Download zur Verfügung gestellt. Eine Fernsehminute bedeutet ein Datenvolumen von etwa 5,5 MB.

Die Sendung wird zum Download auf dem OTR-Server bereitgestellt, wobei man wegen des inzwischen starken Andrangs mit einer Wartezeit von etwa zwei Stunden rechnen muss - selbst an einem Vormittag stellen sich ein paar Hundert Nutzer an, bis ihre Datei für den Download an der Reihe ist. Alternativ kann man die Daten auch über P2P (eMule oder BitTorrent) herunterladen.

Sobald sie auf der Festplatte eingetroffen sind, müssen sie mit Hilfe einer von OTR bereitgestellten Software noch decodiert werden und stehen dann im WMV-Format zur Verfügung - in einem ziemlich kleinen Bildschirmfenster, aber in einer überzeugenden Qualität von 765 Kilobit pro Sekunde.

„Das sind unsere Inhalte. Wer sie online anbietet, verstößt gegen das Urheberrecht“, erklärt die Sprecherin der Pro Sieben Sat.1-Gruppe, Katja Pichler. Wenn die Aufzeichnung von Sat1-Sendungen weiter angeboten werde, könne dies ernste Folgen haben. Die Entscheidung des Landgerichts sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro vor.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Shift.tv: Kein Unterschied zum klassischen Videorecorder

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