Einer der größten Fallstricke bei der Indexierung von Webseiten stellen Web-Techniken wie JavaScript und Flash dar. Wer auf die bunten Effekte solcher Technologien nicht verzichten kann oder will, sollte wenigstens darauf achten, dass die gesamte Website auch ohne installiertes Flash-Plugin und ohne aktiviertes JavaScript zugänglich ist. Insbesondere sollten Links daher weder mit Flash noch mit JavaScript realisiert werden, sondern nur mit normalem HTML. Das ist auch im Sinne eines möglichst barrierefreien Webauftritts, der auch Menschen mit Behinderung zugänglich ist.
Wer sich einmal in die Lage eines Suchmaschinen-Roboters versetzen möchte, dem sei ein reiner Textbrowser wie » Lynx empfohlen. Auf » www.delorie.com lässt sich der Textbrowser auch direkt im eigenen Webbrowser emulieren, ohne dass eine Installation nötig ist. Nur wenn es mit Lynx möglich ist, zu jeder Unterseite zu navigieren, können auch Suchmaschinen die gesamte Web-Präsenz ohne Probleme indexieren.
Dabei ist auch zu beachten, dass Text in Grafiken und Flash-Animationen niemals indexiert wird. Für Grafiken empfiehlt sich hier eine sinnvolle Verwendung des Alt-Tags, welches dazu genutzt werden sollte, das entsprechende Bild aussagekräftig zu beschreiben. Auch dies ist wiederum für Suchmaschinen sinnvoll, die für Grafiken blind sind, sondern auch im Sinne der Barriefreiheit wichtig, insbesondere dann, wenn Grafiken zur Navigation genutzt werden.
Bei kommerziellen SEO-Anbietern ist zu berücksichtigten, dass diese nur ethisch korrekte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung anwenden. Maßnahmen, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, führen im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus dem Index. Eine Wiederaufnahme kann nach einer gewissen Zeit zwar » beantragt werden, falls die beanstandeten Faktoren beseitigt sind. Bis dahin gehen jedoch wichtige Zeit und Kunden verloren.
Frei nach dem einst von dem chinesischen Revolutionär Mao Zedong ausgegebenen Motto „Bestrafe einen, erziehe hunderte“ schreckt Google nicht davor zurück, selbst große und bekannte Firmen abzustrafen, wenn diese gegen die von Google ausgegebenen » Richtlinien für Webmaster verstoßen. So wurde die Website des Autoherstellers BMW vorübergehend komplett aus dem Index verbannt. BMW hatte so genannte » Doorway-Pages dazu genutzt, Suchwörter zu generieren, die auf dem eigentlichen Web-Auftritt gar nicht vorhanden waren.
Besonders argwöhnisch betrachten Google und Co sämtliche Techniken, die zum Verbergen von Suchwörtern dienen. Es kann allgemein davon ausgegangen werden, dass jede Technik, die Suchmaschinenrobotern einen anderen Inhalt vorgaukelt, als ihn Besucher der Seite tatsächlich sehen, gegen die Richtlinien verstößt. Letztlich kochen aber auch die professionellen SEO-Dienstleister nur mit Wasser. Wunder sind daher nicht zu erwarten, ähnlich gute Erfolge lassen sich meist auch auf eigene Faust erzielen, so lange die in diesem Artikel geschilderten Grundlagen beachtet werden.
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