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Autocomplete Funktion: Schwere Schlappe für Googles Suchtipps

Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass peinliche Ergebnisse von Googles Autocomplete Funktion im Einzelfall rechtswidrig sind – das könnte das Aus für den umstrittenen Dienst bedeuten.

Der Service von Google birgt Gefahren für betroffene Personen. Quelle: Reuters
Der Service von Google birgt Gefahren für betroffene Personen. Quelle: Reuters

Karlsruhe, DüsseldorfBettina Wulff war es nicht, die heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklagt und einen Sieg gegen den Internetkonzern Google errungen hat. Aber das Urteil, dass die Richter zugunsten eines Unternehmers gefällt haben, betrifft auch sie. Denn der Mann war juristisch dagegen vorgegangen, dass bei der Eingabe seines Namens automatisch die Begriffe „Scientology“ oder „Betrug“ erscheinen.

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Trotz einer Rüge stellte Google die Autovervollständigung nicht ab. Damit hat der Konzern Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Und die Richter stellen klar: Suchmaschinen müssen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden.

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Wer Namen in der Suchmaschine Google sucht, stößt oft auf unpassende Assoziationen.

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Für Google kann das Urteil erhebliche Auswirkungen haben, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke: „Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die sogenannte Autocomplete Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt.“

Absurde Autovervollständigung „Spekulanten sind Taliban in Nadelstreifen“

Bettina Wulff versucht gerade, gerichtlich dagegen vorzugehen, aber auch andere haben Probleme damit: Die Autovervollständigung von Google. Was die Suchmaschine, und damit das Netz, über Börsianer und Journalisten denkt.

Absurde Autovervollständigung: „Spekulanten sind Taliban in Nadelstreifen“

An dieser Stelle, so der Experte, wird es allerdings schwierig für den Suchmaschinenkonzern. Denn ob tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, muss aufwändig und individuell bestimmt werden. „Es ist kaum anzunehmen, dass Google diesen Aufwand im Einzelfall betreiben wird. Handelt der Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht, kann er zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet werden“, so Solmecke.

Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war. Wer den Namen der früheren First Lady sucht, findet schnell Gerüchte und Spekulationen. Es reicht schon, Bettina W einzutippen, damit Google vorschlägt: „Bettina Wulff Prostituierte.“

Google Die kuriosesten Autovervollständigungen

  • Google: Die kuriosesten Autovervollständigungen
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Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Der Konzern betont immer den Service-Aspekt, denn mit der Funktion sollen User leichter suchen können. Tippt jemand einen Begriff ein, zum Beispiel Champions, dann tauchen in dem Fenster unter dem Suchfeld mögliche Wortkombinationen auf wie „Champions League“, „Champions League Live“ oder „Champions League Finale 2013.“ So weit, so praktisch.

Kompliziert wird es allerdings erst bei bekannten Persönlichkeiten, die für einige Menschen so spannend sind, dass sie über deren Privatleben spekulieren. Da führt natürlich kein Weg an der Suchmaschine Google vorbei, um herauszufinden, ob an bestimmten Gerüchten etwas dran ist. Das kann recht amüsant, aber auch schmerzhaft und ärgerlich für Prominente sein, wenn diese Geschichten dann jahrelang im Internet kursieren. So wird bei der Eingabe des Fußballers Philipp Lahm von Google auch immer wieder hartnäckig der Zusatz „schwul“ vorgeschlagen, obwohl er verheiratet und seit einiger Zeit Vater ist. Bei dem US-Schauspieler Tom Cruise lautet der erste Vorschlag „Tom Cruise Scientology“.

  • 14.05.2013, 13:10 UhrGaestle

    Und als nächstes heißt es "Leider ist diese Suchanfrage in deinem Land nicht verfügbar, weil sie gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen könnte" wenn man nach den neuesten Skandal, z.B. Herrn Steinbrücks Wahlkampfmanager oder der Nürburgringpleite suchen will?

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