
BERLIN. Es ist nicht die erste Diskussion um Googles EULAs (End User License Agreement = Endnutzer-Lizensvereinbarung) und darin enthaltene Rechteabtretungen. Bereits im Zusammenhang mit Google Docs wurde der Punkt 11 der Nutzungsbedingungen kritisiert. Darin heißt es: „Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte.“
Genau diese Formulierung findet sich nun auch in den ursprünglichen Nutzungsbedingungen von Google Chrome. Während man in Bezug auf Google Docs aber immerhin noch gutwillig argumentieren kann, diese Rechteabtretung sei nachvollziehbar, zeigt Google diese Inhalte doch auf Wunsch des Nutzers im Internet an, so wirken sie bei einem Browser vollkommen deplatziert. Es sei denn, Google will wirklich über alle Inhalte der Nutzer verfügen können.
Das sieht auch Google ein und hat in den USA den Punkt 11 der Google Chrome Terms of Service radikal zusammengestrichen. Dort heißt es unter Punkt 11 nun nur noch: „Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz.“ Diese Regelung gelte auch rückwirkend, so Google. Es sei Googles Ziel, die Dinge für Nutzer einfach zu halten und möglichst für alle Produkte die gleichen Nutzungsbedingungen zu verwenden. Das führe aber dazu, dass manche Regelungen nicht zum Produkt passen, wie in diesem Fall. Daher habe man reagiert.
In den deutschen Nutzungsbedingungen fand sich zunächst noch die alte Formulierung, in der es unter Punkt 11.2 heißt: „Sie erkennen an, dass diese Lizenz Google dazu berechtigt, die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich zu machen, die mit Google zum Zweck der Bereitstellung syndizierter Services zusammenarbeiten, sowie die Inhalte im Rahmen der Bereitstellung solcher Services zu nutzen.“ Mittlerweile hat Google jedoch gegenüber golem.de bestätigt, dass auch die deutschen Nutzungsbedingungen schnellstmöglich und rückwirkend geändert werden.