
DüsseldorfGegner einer staatlichen Überwachung des Internets haben ein wichtiges Ziel erreicht: Innerhalb von nur drei Wochen haben mehr als 57.000 Bürger eine Online-Petition unterzeichnet, die verhindern soll, dass Internet- und Telefonverbindungsdaten ohne konkreten Anlass routinemäßig gespeichert werden. Nach dem Willen der Petition soll der Bundestag beschließen, dass diese Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Anfang März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation in der damaligen Form für unzulässig geklärt. Seitdem ringt die schwarz-gelbe Koalition um eine Neufassung.
Demokratie geht Online: Das Internet bietet politischen Aktivisten ganz neue Möglichkeiten, für ihre Anliegen zu werben und Stimmen für Bürgerbegehren zu sammeln. Und immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit.
Denn der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht die erste erfolgreiche Online-Petition an den Bundestag. Seit 2005 ist es möglich, Online-Petitionen an die deutschen Volksvertreter zu richten. Ein entsprechender Antrag ist schnell erstellt und kostenlos. So nutzten bisher schon fast 20.000 Bürger die Möglichkeit, ihr Anliegen auf diese Weise vorzutragen – von Hundesteuern bis zum Wettbewerbsrecht. Jeden Tag kommen im Schnitt 70 dazu.
Teure Haftpflichtprämien und schlechte Bezahlungen für freiberufliche Hebammen veranlassten den Berufsverband der Hebammen am 5. Mai 2010 eine Petition ins Leben zu rufen. Insgesamt fanden die Hebammen 186.356 Unterstützer für ihr Anliegen, von denen mehr als 105.000 die Petition online unterzeichneten.
Diese Petition wurde im Juni 2009 eingereicht. Insgesamt 134.015 Bürger unterzeichneten den Antrag, zudem wurde eine öffentliche Beratung zu der Petition im Februar 2010 live im Internet übertragen. Die Mobilisierung durch die Online-Petition gilt als ein Geburtshelfer der Piratenpartei, die in Berlin vor dem ersten Einzug in ein Landesparlament steht.
Diese Petition aus dem Juni 2008 konnte insgesamt 128.193 Unterschriften einheimsen.
Im November 2010 wollte eine Bürgerin mithilfe einer Petition ein drohendes Verkaufsverbot von Heilpflanzen verhindern. Sie gewann für ihren Antrag insgesamt 121.819 Unterstützer. Die Petition wurde in Fachmedien kritisiert, da die Unterstützer Experten zufolge einen Gesetzentwurf falsch verstanden hatten.
Eine andere Bürgerin zweifelte die Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsmethoden der Verwertungsgesellschaft Gema an und rief daher im Juli 2009 eine Petition ins Leben, mit der die eine entsprechende Überprüfung erzwingen wollte. Am Ende schlossen sich 106.575 weitere Mitzeichner der Forderung an.
Im Oktober 2010 wollten die 73.978 Unterzeichner dieser Petition eine Einhaltung der ursprünglich bis 2023 gültigen Laufzeitverträge durchsetzen.
Teilweise widrige Arbeitsbedingungen und schlechte bis nicht vorhandene Bezahlung veranlassten einige Mitglieder der „Generation Praktikum“ im Januar 2007, mittels einer Petition die Einführung eines Praktikumsgesetzes zu erreichen. Für ihr Anliegen konnten die Initiatoren 60.064 Unterzeichner gewinnen.
Mehr als 60.000 Bürger setzten im Dezember 2009 ihre Unterschrift unter den Antrag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Mit 39.565 wurde ein Großteil der Stimmen im Internet abgegeben.
Genau 52.976 Bürger unterstützen im Februar 2009 den Antrag zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Die Autorin der Petition, Susanne Wiest, war danach für eine kurze Zeit gefragter Gast in politischen Talkshows.
Brandaktuell ist diese Petition, die sich seit September 2011 gegen die Vorratsdatenspeicherung richtet. Noch bis zum 6. Oktober 2011 können potenzielle Mitzeichner im Internet ihr digitales Autogramm hinterlassen. Bislang haben 57.096 Bürger den Antrag unterzeichnet.
„Es ist heute viel leichter für politische Ziele zu mobilisieren, weil man orts- und zeitunabhängig agieren und quasi in Echtzeit Menschen erreichen kann“, sagt Markus Beckedahl, Blogger bei Netzpolitik.org. „Früher benötigte man noch finanzielle Ressourcen und Zeit. Geld, um Material zu drucken und Zeit, um dieses dann zu verschicken. Auch das Feedback war verzögert“.
Die überwiegende Mehrzahl der rund 20.000 Petitionen verhallte allerdings ungehört im Netz. Als „magische Grenze“ gilt die Hürde von 50.000 Unterzeichnern, dann wird der Initiator der Petition eingeladen und darf sein Anliegen vor dem Bundestag vortragen. Das ist erst zehn Initiativen seit Einführung des Systems gelungen. „Viele Petitionen haben eher die Qualität von einem Forums-Kommentar, der aus einem Affekt heraus geschrieben wird“, erklärt Netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl den geringen Erfolg der meisten Online-Anträge. „Bei der Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten wir es ausnahmsweise mit einem sehr guten Text zu tun, weil er von Menschen geschrieben wurde, die tief im Thema drin sind“. Deshalb hat der Verein Digitale Gesellschaft, dessen Vorstandsmitglied Beckedahl ist, die Petition auch unterstützt.
Leider unterschlägt der Artikel die mit Abstand erfolgreichste bundesdeutsche Petition der letzten acht Jahre. Dabei sprachen sich im Mai 2011 mehr als eine Viertel Million Bundesbürger gegen die sogenannten 'Ambulanten Kodierrichtlinen (AKR)' aus. Niedergelassene Ärzte hätten danach eine Stunde zusätzlich pro Tag eine wissenschaftsmethodisch mangelhafte Verschlüsselungsvorschrift umsetzen müssen – Behandlungszeit, die Patinnen und Patienten gefehlt hätte. Gleichzeitig hätten Ärzte auch weit detailliertere Informationen über ihre Patienten an die Krankenkassen weitermelden müssen als bisher. Dieses Vorhaben war von den gesetzlichen Krankenkassen gewünscht und lange Zeit gegen den Willen eines Großteils der praktisch tätigen Ärzte vom Führungszirkel der 'Kassenärztlichen Bundesvereinigung' propagiert worden. Die gegen dieses Bürokratiemonstrum gerichtete Petition Nummer 15520 des Hausarztes Dr. Tobias Neuhauser wurde mit mehr als 250 000 Stimmen unterstützt, allerdings nur 14 316 davon durch die Onlineunterzeichnung (Quelle: Petitionsausschuss des Dtsch. Bundestags). Sicherlich auch als Folge der Petition wurde die ‚ambulante Kodierrichtlinie’ auf Betreiben des Bundesgesundheitsministeriums ersatzlos gestrichen. Die geringe Anzahl an Onlinezeichnungen aber, dass gerade ältere Bürgerinnen und Bürger vom Vorgehen bei einer Onlineunterzeichnung überfordert sind. Die erfolgreichste Petition der letzten Jahre sollte somit auch Anlass sein, über eine Vereinfachung der Onlineunterzeichnung nachzudenken!
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