
BerlinGordon Frazer, Managing Director von Microsoft Großbritannien, hat viel Aufregung ausgelöst. Bei der Vorstellung von Microsofts Cloud Lösung Office 365 erklärte er, Microsoft und andere US-Cloud-Anbieter müssten unter Umständen Kundendaten an das FBI und andere US-Behörden weitergeben, auch wenn die Daten in europäischen Rechenzentren liegen. Ein Dokument im Microsoft „Trust Center“ weist ebenfalls auf die Möglichkeit einer Datenweitergabe hin. Grundlage dafür ist vor allem der USA Patriot Act.
Die Äußerung von Microsoft wurde von Abgeordneten des EU-Parlaments und von einem deutschen Datenschutzbeauftragten heftig kritisiert. Angesichts einer drohenden Datenweitergabe bestünden Zweifel an der Vertraulichkeit und damit der Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung durch diese Anbieter in Europa.
Viele deutsche Unternehmen nutzen bereits Clouds von US-Anbietern oder planen deren Nutzung. Sie stehen jetzt vor der Frage, ob sie Cloud-Anbieter aus den USA überhaupt beauftragen dürfen, wenn auf Grundlage des USA Patriot Acts Zugriffe auf Daten drohen. Weiter stellt sich die Frage, ob bestehende Verträge möglicherweise angepasst werden müssen.
Der Patriot Act
Der USA Patriot Act ist Teil einer Gesetzgebung, mit der die USA auf den Anschlag vom 11. September 2001 reagiert haben. Das Gesetz gibt dem FBI und anderen US-Behörden weitreichende Befugnisse im Rahmen der Terrorabwehr und der Verfolgung anderer Straftaten. US-Unternehmen sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, Informationen über ihre Kunden weiterzugeben, auch wenn die Kunden ihren Sitz im Ausland haben. Die US-Behörden können in einem sogenannten National Security Letter (NSL) sogar anordnen, dass der Empfänger der Aufforderung darüber Stillschweigen zu bewahren hat.
Die Virtualisierung von Servern ist bereits seit vielen Jahren ein anhaltender Trend, auf den heute kaum ein Unternehmen bei der Nutzung seiner IT verzichten möchte. Virtualisierung erlaubt eine deutlich flexiblere Nutzung der Hardware: Ein Server wird dabei aufgeteilt in beliebig viele virtuelle Server. Unter dem Betriebssystem Linux wird dabei vor allem auf die bekannten Virtualisierungs-Lösungen Xen und KVM zurückgegriffen. Virtualisierung ist eine wichtige technologische Voraussetzung für das Cloud Computing – doch nicht dasselbe. Beim Cloud Computing geht es um den gesamten Prozess des flexiblen Bereitstellens von Rechenressourcen, Daten und Anwendungen über eine standardisierte Schnittstelle.
Eine einheitliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Cloud Computing beschreibt kein komplett neues Prinzip, sondern den technologischen Trend, IT-Ressourcen nur dann auf Bedarf über ein Netzwerk bereitzustellen und abzurechnen, wenn sie wirklich gebraucht werden. Die eigentliche Arbeit läuft auf den Servern, Endgeräte können auch Smartphones oder Netbooks sein, die selbst nur über vergleichsweise geringe Prozessor- und Speicherausstattung verfügen.
Um die IT-Ressourcen dynamisch - also je nach Bedarf - anzubieten, werden sie per Software abstrahiert. Statt eines echten Servers mietet man beispielsweise eine sogenannte virtuelle Maschine, deren Speicher- und Prozessorausstattung sich dynamisch den Anforderungen entsprechend vergrößert oder verkleinert. Rechenkraft aus der Cloud ist damit deutlich skalierbarer, als eine herkömmliche IT-Infrastruktur: Bei Spitzenlasten stehen Ressourcen sofort zur Verfügung, werden die Ressourcen nicht benötigt, müssen sie auch nicht bezahlt werden.
Aus dieser Abstraktion leitet sich wohl auch der Begriff ab: So wurden in Powerpoint-Präsentationen abstrahierte Netzwerke aus Computern häufig schwammig als Wolke dargestellt, um sich die Details des Netzwerks zu sparen - ebenso, wie ein Cloud-Kunde sich nicht mehr um die Details seiner IT-Infrastruktur kümmern muss.
Bei der Cloud gibt es alles "as a Service", also auf Abruf - Rechenkraft und Speicher (Infrastructure as a Service), Plattformen samt Programmierumgebung (Platform as a Service) und Software (Software as a Service). Die genannten Ansätze bestehen auch parallel zum Cloud Computing - die Cloud vereint sie alle.
Infrastructure as a Service ist die "nackteste" Form des Cloud Computings: Gemietet werden nur reine Rechenkraft und Datenspeicher nach Bedarf. Dazu werden die Server beim Cloud-Anbieter virtualisiert: Statt physikalisch vorhandener Einzelserver mietet der Kunde eine oder viele virtualisierte Umgebungen, die je nach Bedarf mehr oder weniger Speicher und Prozessorleistung zugeteilt bekommen.
Bei der Platform as a Service (PaaS) mietet der Kunde mehr als nur die nackte Rechenkraft mit Betriebssystem - es ist bereits eine Laufzeitumgebung wie Microsofts Azure-Plattform oder Googles Programmierschnittstelle vorhanden.
Software as a Service (SaaS) bezeichnet die Bereitstellung von Software, die auf Servern ausgeführt wird. Je nach verwendeter Technologie kommen dabei verschiedene Konzepte zum Einsatz. Für Adobes Programmiersprache AIR muss beispielsweise ein spezielles Programm auf den Endgeräten ausgeführt werden, das für Windows, Linux und Mac OS X verfügbar ist.
Meist aber werden Anwendungen über das Web angeboten - können also auf jedem Gerät ausgeführt werden, auf dem ein Browser installiert ist. Dazu gehören beispielsweise Googles Webapps, die mit der Google App Engine erstellt wurden.
Neben der reinen Form der Cloud - der Bereitstellung von IT-Ressourcen über das Internet - gibt es auch die private Cloud. Dabei wird die Cloud-Technologie dazu genutzt, eine Cloud im eigenen Unternehmen aufzubauen. Das kann Vorteile für die Datensicherheit und Compliance bieten - auch wenn inzwischen fast alle Public-Cloud-Anbieter ihre Dienste nach EU-konformer Regulierung anbieten. Oft wird eine private Cloud mit dem zusätzlichen Mieten einer Public-Cloud-Dienstleistung kombiniert - die dann beispielsweise bei Belastungsspitzen oder dem Ausfall von Teilen der eigenen IT-Infrastruktur einspringt. Man spricht dann von einer Hybrid Cloud.
Europäische Clouds
Wenn ein deutsches Unternehmen personenbezogene Daten wie beispielsweise Mitarbeiter-, Kunden- oder Lieferantendaten, in der Cloud verarbeiten will, so hat es das deutsche Datenschutzrecht zu beachten. Verarbeitet das Unternehmen die Daten in einer Private Cloud, so behält es die vollständige Kontrolle darüber. Das Unternehmen kann aber auch IT-Dienste aus Public Clouds beziehen, beispielsweise virtuelle Server anmieten (Infrastructure-as-a-Service) oder Software nutzen, die in einem Rechenzentrum läuft, in dem die Daten verarbeitet und gespeichert werden (Software-as-a-Service).
In der Praxis vereinbaren das Unternehmen und der Cloud-Anbieter häufig Auftragsdatenverarbeitung. Herr der Datenverarbeitung bleibt dann das Unternehmen, der Cloud-Anbieter wird nur im Auftrag und auf Weisung tätig. Zulässig ist diese Auftragsdatenverarbeitung nach deutschem Recht nur, wenn die Daten ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet werden, das sind die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Daher bieten die meisten europäischen Cloud-Provider solche EU/EWR-Clouds an. Auch einige amerikanische Cloud-Provider bieten reine EU/EWR-Clouds an.

Das Hauptproblem sind die zahlreichen Verträge, die kein klares Verbot des Datenexportes enthalten oder lassen ihn sogar zulassen. Wenn der Cloudanbieter dann Daten weitergibt, hat der Auftraggeber die Verantwortung (Bußgeld etc.).
Enthält der Vertrag ein eindeutiges Verbot, so verbessert dies die Lage für den Auftrageber erheblich. Der Cloud-Anbieter wird alles tun, um einen solchen klaren Vertragsbruch zu vermeiden. Er muss ja auch damit rechnen, dass die Datenschutzbehörde den Bußgeldrahmen ausschöpft (bis 300.000 Euro). Bei einer klaren Regelung besteht auch eine bessere Chance des Anbieters, sich gegen die US-Behörde durchzusetzen, das zeigt sich in E-Discovery-Fällen immer wieder.
Arnd Böken

Wie verlässlich Abkommen sind, sieht man ja:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mangelhafte-Kontrolle-des-Bankdaten-Transfers-in-die-USA-geruegt-1204886.html
Im Zweifel hat man nicht alleinigen Zugriff auf die Daten.

>wird auch festgelegt, dass die Daten in
>bestimmten Rechenzentren verarbeitet werden
>und den EWR nicht verlassen dürfen
Und wo steht der Bus mit den Leuten, die das glauben?
-Klartext: Kein Unternehmer mit auch nur einer aktiven Gehirnzelle wird im Zeitalter von Big-Brother und Wirtschaftsspionage jetzt noch seine Daten einem public cloud-Anbieter zur Verfügung stellen!
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