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Rechtssicherheit schaffen: Online-Petition für offene Drahtlosnetzwerke

Der Bundestag soll Rechtssicherheit beim Betrieb offener Drahtlosnetzwerke schaffen. Das wird in einer ePetition gefordert. Offene WLANs könnten zu einer besseren Versorgung mit drahtlosem Internet führen und dabei helfen, Energie zu sparen.

von Werner Pluta Quelle: Golem.de
Die Petition soll für Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs schaffen. Quelle: picture alliance / dpadpa
Die Petition soll für Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs schaffen. Quelle: picture alliance / dpadpa

BERLIN. Der Netznutzer Stefan Meiners hat beim Bundestag eine Online-Petition eingereicht. Darin fordert Meiners das Parlament auf, den offenen WLAN-Betrieb explizit zu erlauben. Die am 4. Januar eingereichte Petition wurde jetzt freigeschaltet, Nutzer können sie noch bis zum 24. Februar unterzeichnen.

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„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm, den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der ePetition. Ziel ist es, dass Nutzer ihre kabellosen Netzwerke öffnen können und damit anderen Personen einen kostenlosen Internetzugang ermöglichen.

Meiners hofft auf einen doppelten Nutzen: So könnten in Regionen, die nur mangelhaft mit UMTS versorgt sind, offene WLANs einen besseren mobilen Internetzugang bieten. Außerdem erhielten so auch einkommensschwache Bürger mobilen Internetzugang. Eine Öffnung der Drahtlosnetzwerke könnte zudem Energie sparen: Es würden, so Meiners, „heute unnötig viele WLAN-Geräte in unmittelbarer Nachbarschaft betrieben.“ Würden die Zugänge geöffnet, könnten in überversorgten Gegenden WLAN-Access-Points abgeschaltet werden.

Derzeit ist es gesetzlich nicht verboten, ein WLAN nicht zu verschlüsseln und damit offen zu lassen. Nutzt jedoch ein Dritter den offenen Zugang für illegale Aktivitäten, etwa um widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Dateien herunterzuladen oder um in einen fremden Computer einzudringen, kann der Betreiber dafür haftbar gemacht werden. Durch die Petition soll der Bundestag Rechtssicherheit für das Betreiben offener WLANs schaffen.

Quelle: Golem.de
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