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Three-Strikes-Regel: Bundesregierung prüft Warnmodell bei Urheberrechtsverletzungen

Zwei Warnungen, dann eine Strafe - so sollen Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet eingedämmt werden. Eine Studie des Wirtschaftsministeriums hält solche Warnmodelle für möglich. Kritiker sehen das anders.

Beliebt für illegale Kopien: Das Peer-to-Peer-Protokoll Bittorrent. Quelle: dpa
Beliebt für illegale Kopien: Das Peer-to-Peer-Protokoll Bittorrent. Quelle: dpa

BerlinNach jahrelanger Verzögerung will die Regierung zu einer Neufassung im Urheberrecht gelangen. Dazu legte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag eine Studie vor, die bei Verstößen eine Kombination von „Prävention und Repression“ empfiehlt. Die Autoren untersuchen die bisher in Europa umgesetzten Modelle mit gezielten Warnungen bei Verstößen und kommen zu dem Schluss, dass „ein aufklärendes Warnhinweismodell“ in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.

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Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), begrüßte das Papier, das von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion „in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie“. Auf der Basis dieser Erkenntnisse solle es noch im im ersten Halbjahr zu einer Entscheidung kommen.

Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die Studie auch die technischen Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine konkrete Rechtsverletzung mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer bestimmten IP-Adresse nur für Peer-to-Peer-Netze nachzuweisen sei. In solchen Netzen wie eMule oder Gnutella stellen die Teilnehmer eine wechselseitige Verbindung her, über die Daten sowohl anderen bereitgestellt als auch heruntergeladen werden. „Andere Technologien bleiben derzeit aus technischen Gründen außen vor, so dass unrechtmäßiges Verhalten im Internet von vorne herein nur in begrenztem Rahmen überhaupt erfasst werden kann“, heißt es in der Studie.

Urheberrechts-Debatte im Netz

Als „vollkommen unsinnig“ kritisierte der Verein Digitale Gesellschaft die Einführung eines solchen Warnmodells. Mit der Einbeziehung von Internet-Providern werde ein ehernes Prinzip im Internet durchbrochen, wonach der Provider nicht für die transportierten Inhalte haftbar sei und sich ausdrücklich nicht um diese kümmern solle, erklärte der Vereinsvorsitzende Markus Beckedahl. „Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken“, fügte Beckedahl hinzu. Die Digitale Gesellschaft stellte der Studie einen eigenen „Schattenbericht“ entgegen, wonach bestehende Warnmodelle in Frankreich, Großbritannien und Irland zeigten, „dass die Maßnahme erhebliche grund- und datenschutzrechtliche Probleme aufwirft“.

Bedenken wurden auch innerhalb der FDP-Fraktion laut. Der Abgeordnete Sebastian Blumenthal, wie Beckedahl Mitglied der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags betonte, dass ein „Three-Strikes-Modell“ mit einer Bestrafung nach zwei Verwarnungen ebenso wie Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sei. „Berechtigte Schutzinteressen der Urheber werden wir deshalb jedoch nicht vernachlässigen.“

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