
Zwischen Wikileaks-Gründer Julian Assange und Aussteiger Daniel-Domscheit Berg tobt ein Streit um Daten: Aussteiger haben Dokumente aus dem Projekt entwendet und wollen sie erst zurückgeben, wenn aus ihrer Sicht der Quellenschutz wiederhergestellt wurde. Die Protagonisten des Wikileaks-Projekts reagierten prompt und fordern die Daten mit anwaltlicher Hilfe zurück.
Interessanterweise hat keiner von beiden bisher etwas davon gesagt, dass die Daten ihrem eigentlichen Bestimmungszweck – der Veröffentlichung – zuführen will, merken verschiedene Wortführer der Hackerszene an. Frank Rieger und Felix von Leitner vom Chaos Computer Club sehen Vertrauen verspielt: „Der Gegner ist offensichtlich primär der einstige Freund“, schreibt Rieger, in seinem Blog. Assange wie Domscheit-Berg haben mit ihrem Streit Vertrauen unter ihren Freunden verspielt.
Das Verdienst von Wikileaks – und damit sowohl von Julian Assange als auch von Daniel Domscheit-Berg ist es, den Whistleblower vom Image des Denunzianten befreiet zu haben. Wenn in Unternehmen, Staat oder anderen Teilen der Gesellschaft Unrecht geschieht, dann zählt die moralische Verpflichtung Unrecht öffentlich zu machen, mehr als die Loyalität gegenüber Vorgesetzten und Unternehmen. Darüber hat Wikileaks eine Debatte angestoßen.
Das heißt aber nicht, dass es nicht auch Daten gibt, deren Geheimhaltung schützenswert ist. Der Chaos Computer Club, der sich in Deutschland seit Jahrzehnten mit den ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Technik auf die Gesellschaft beschäftigt, hat das bereits in den 1980er Jahren erkannt: Die Hackerethik, in der es im Original heißt „Alle Informationen müssen frei sein“, wurde um einen entscheidenden Zusatz erweitert: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“.
Allerdings unterstellt dieser Satz eine Simplizität des Themas, die in der realen Welt nicht gegeben ist: Welche Daten sind privat, welche öffentlich? Die Trennlinie ist schwer zu ziehen. Wikileaks bewegte sich immer im Spannungsfeld dieser Pole, ohne sich mit der Grenzziehung wirklich auseinanderzusetzen – veröffentlicht wurde das, was für relevant gehalten wurde.
"Im Zweifel für die Veröffentlichung", fasste Daniel Domscheit-Berg die Veröffentlichungs-Politik mal zusammen, als er noch als Sprecher fungierte. So wurden beispielsweise interne Mitgliedlisten der britischen neonazistischen BNP auf Wikileaks veröffentlicht. Auch 37 000 interne E-Mails der rechtsextremen NPD hatte Wikileaks angekündigt.
Bürgerrechte wie das Briefgeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind aber unteilbar und gelten auch für Extremisten. Sie bilden das Fundament eines freiheitlich und rechtsstaatlich organistierten Staates. Auch mit seiner neuen Plattform Openleaks will sich Domscheit-Berg dieser ethischen Diskussion nicht stellen. Seine Website soll ein digitaler Briefkasten sein, sagte Domscheit-Berg zum Start von Openleaks. Bewertung, Analyse und die Prüfung auf Echtheit will er anderen überlassen – beispielsweise Journalisten.
Wenn Unternehmen oder Staaten gegen ethische Regeln verstoßen, gibt es legitime Gründe, Verschwiegenheitsverpflichtungen zu brechen. Studien zeigen, dass die meisten Unternehmens-Skandale nicht von Medien, sondern von Mitarbeitern aufgedeckt wurden. Deshalb muss es starke Gesetz zum Schutz von Whistleblowern geben – ein entsprechendes Gesetz dürfte die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung finden.
Es sind die Bürger bzw. ihre Vertreter im parlamentarischen Prozess, die Antworten darauf finden müssen, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Sie müssen ein Standard für Ethik des Leakens definieren - einen Standard, der dann auch für Einzelkämpfer wie Julian Assange oder Daniel Domscheidet-Berg gilt.