_

Cloud und Recht: „Für Kunden ist es schwer, Ansprüche durchzusetzen“

exklusiv Der Technik-Anwalt Thomas Jansen berät sowohl Cloud-Anbieter als auch die Kunden von Cloud-Diensten. Mit Handelsblatt Online sprach er über die rechtlichen Tücken der Cloud und wie Kunden sie vermeiden.

Thomas Jansen von DLA Piper berät Anwender wie Anbieter von Cloud-Lösungen. Quelle: PR
Thomas Jansen von DLA Piper berät Anwender wie Anbieter von Cloud-Lösungen. Quelle: PR

Welche Sorgen bestehen bei Unternehmen, die Cloud Computing einsetzen wollen – und welche sind davon berechtigt?

Anzeige

Die beiden zentralen Themen, die eigentlich immer genannt werden, sind Datenschutz und Datensicherheit. In der Cloud kann es vorkommen, dass Teile eines Datensatzes in einem Rechenzentrum in Irland und andere Teile in einem Rechenzentrum in Indien liegen. Daher gibt es natürlich gewisse Probleme in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.

Es gibt Anbieter, die eine rein deutsche oder rein europäische Cloud anbieten, um den Bedenken der Kunden Rechnung zu tragen. Das ist unter Gesichtspunkten des deutschen und des europäischen Datenschutzes auch sinnvoll.

Wie sehen hier die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland genau aus?

Üblicherweise ist Cloud Computing rechtlich eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung nach Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes. Das ist aber nur möglich, wenn der Auftragsdatenverarbeiter – in diesem Fall also der Cloud-Anbieter – seinen Sitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums hat. Außerdem müssen die Unterauftragverhältnisse – also die Dienstleister, die der Cloud-Anbieter beauftragt – für den Auftraggeber transparent sein. Das funktioniert bei den klassischen Cloud-Computing-Modellen eben gerade nicht, weil dort die Unterauftragverhältnisse der Cloud-Anbieter für den Auftraggeber nicht transparent sind.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Das Prinzip ist: Der Auftraggeber, die sogenannte verantwortliche Stelle, bleibt Herr über die eigenen Daten. Herr über die eigenen Daten ist man aber nur, wenn man jederzeit eine Zugriffsmöglichkeit hat und auch Kenntnis darüber, was mit den eigenen Daten passiert. Nach allgemeiner Auffassung darf bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern keine Pauschalgenehmigung erteilt werden, wie es häufig den allgemeinen Bedingungen der große Cloud-Anbieter geregelt ist. Außerdem muss der Auftraggeber das Recht haben, Zugang zu den Rechenzentren zu erhalten, um die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Schutzmaßnahmen zu überwachen. Und da sagen die großen Anbieter ganz konsequent: Kommt gar nicht in Frage, dass wir unseren Kunden Zugang zu unseren Rechenzentren gewähren. Letztlich ist das aus deren Sicht auch nachvollziehbar: Wenn da jeder Zugang hätte, ist es mit der Datensicherheit auch nicht mehr weit her.

Bedeutet das, dass derzeit die Verlagerung von Daten, die dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen, mit den klassischen Cloud-Modellen nicht in die Cloud verlagert werden können?

Nein, mit einer europäischen Cloud-Lösung ist das schon möglich. Es wird beispielsweise auch diskutiert, dass es auch ausreichen soll, wenn der Auftragnehmer eine entsprechende vertragliche Erklärung abgibt, dass er die jederzeitige Einhaltung der Vorschriften garantiert. Nur, wenn der Auftraggeber Grund zu der Annahme hat, dass diese nicht eingehalten werden, würden dann das sogenannte Audit Right, also das Recht zur Überprüfung der Einhaltung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten, greifen.

  • 22.06.2011, 13:21 UhrAnonymer Benutzer: renebuest

    Hallo,

    am 11.08.11 findet in Hamburg exakt zu dem Thema Cloud Computing und Recht, Datenschutz, Sicherheit usw. die SecTXL '11 statt.

    Weitere Informationen und die Anmeldung sind unter http://sectxl.com zu finden.

    Viele Grüße

    René Büst (Organisator)

  • Die aktuellen Top-Themen
Ethik-Diskussion: Wann ist ein Hacker ein guter Hacker?

Wann ist ein Hacker ein guter Hacker?

Bei einer Tagung des Chaos Computer Club haben Hacker versucht, für sich eine neue Ethik zu formulieren. Doch die Szene streitet, was Hacker dürfen sollen.

Expo 2012: Viel High Tech, wenig Gäste

Viel High Tech, wenig Gäste

Mit einer Expo zur nachhaltigen Nutzung der Meere will Südkorea Gäste aus aller Welt ins Land locken. Allein im deutschen Pavillon stecken 15 Millionen Euro. Doch die ersten Besucherzahlen waren enttäuschend.

Dragon besucht ISS: Das Andock-Manöver in Bildern

Das Andock-Manöver in Bildern

Erstmals dockt an der Raumstation ISS etwa 350 Kilometer über der Erdoberfläche ein privat finanzierter Raumtransporter an. Die beeindruckenden Bilder zu einem Meilenstein der Raumfahrtgeschichte.

  • Video

Projekt Zukunft Wie die Dinosaurier-Forschung hilft, heutige Probleme zu lösen - ein Gespräch mit Oliver Wings

Ein Gespräch mit Dr. Oliver Wings, Dinosaurier-Forscher, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung, über den Nutzen der Dino-Forschung für die moderne Wissenschaft