13.07.2006

Gerichtsurteil: Miteigentümer kann Mobilfunkanlage ablehnen

Der Miteigentümer eines Hauses muss sich von den anderen Eignern keine Mobilfunkanlage auf dem Dach aufdrängen lassen.

Anzeige

dpa KARLSRUHE. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe kann er seine Zustimmung zur Errichtung einer Funkstation verweigern, obwohl damit der Eigentümergemeinschaft Mietzahlungen des Mobilfunkanbieters entgehen.

Auch wenn die Strahlung der Anlage sich innerhalb der erlaubten Grenzwerte bewege, müsse der Eigentümer mit Schwierigkeiten bei der Vermietung der einzelnen Wohnungen und einer Wertminderung der gesamten Immobilie rechnen, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (Az: 1 U 20/06 vom 12. Juli 2006).

Damit gab das OLG dem Miteigentümer eines Hauses Recht, der gegenüber dem anderen Eigner seine Zustimmung zur Errichtung einer Funkstation verweigerte, die jährlich 4 000 Euro Miete eingebracht hätte. Denn seine Befürchtung eines Wertverlusts sei nicht unbegründet. Auch wenn die Wohnung juristisch gesehen einwandfrei sei, könnten die Mieterträge sinken, weil potenzielle Mieter um ihre Gesundheit fürchteten.

0 Bewertungen:
Jetzt bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
  • Webnews
  • Del.Icio.Us
  • Mr. Wong
  • Digg
  • Y!GG
  • Linkarena
  • Google
  • Mein Yahoo!
  • Wikio
Anzeige

Weitere Artikel der Rubrik Technologie

Boeing 747-8:  Neuer Jumbo zum ersten Mal ...

Mit einjähriger Verzögerung hat Boeings neuer Jumbo-Jet seinen Jungfernflug absolviert. Di...

Angriff auf Twitter:  Google Buzz soll Kurznachri...

Google wagt den direkten Angriff auf Twitter und Facebook und springt auf den Trend der bo...

Blogkommentare zu diesem Artikel

Anzeige
Anzeige

Webwatcher

Webwatcher

Webwatcher:  Google baut G-Mail zur Soc...

Nimm alles Gute, was das Mobile Web ohnehin schon zu bieten hat, kopiere es und schnüre ...

Anzeige