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19.10.2007 
Telekom und Vodafone haben über 60 Millionen Nutzer

Mobilfunker beim Handy-TV nicht von der Bildfläche

Im Ringen um eine Handy-TV-Lizenz haben die Mobilfunkbetreiber zwar eine Niederlage erlitten, ins Geschäft können sie aber doch noch kommen. Immerhin haben Anbieter wie Telekom und Vodafone den Zugang zu den meisten Mobilfunkkunden und bringen häufig die neuesten Geräte an den Markt.

Das Handy-TV via DVB-H lässt noch auf sich warten. Foto: PRLupe

Das Handy-TV via DVB-H lässt noch auf sich warten. Foto: PR

HB DÜSSELDORF. Ohne die Mobilfunkfirmen - so wird in der Branche geschätzt - wird es schwierig sein, das Handyfernsehen zu einem Massenprodukt zu machen. Allein T-Mobile und Vodafone bringen es in Deutschland zusammen auf über 60 Millionen Mobilfunknutzer.

Zunächst einmal sind die Netzbetreiber aber aus dem Rennen: Die Landesmedienanstalten wollen ihnen die begehrte Sendelizenz für die Übertragung im Rundfunkstandard DVB-H nicht geben. Beim Konkurrenzstandard DMB hatten die Anbieter das Feld den Mobilfunkdienstleistern Freenet, Debitel und Drillisch überlassen. Die bereits bestehenden Handy-TV-Angebote über das UMTS-Netz können an technische Grenzen stoßen, wenn zu viele Nutzer gleichzeitig darauf zugreifen. Zudem gilt das mobile Fernsehen über den Rundfunkstandard als kostengünstiger.

T-Mobile und Vodafone kritisierten den Plan der Landesmedienanstalten, die Lizenz für DVB-H einem Konsortium mehrerer Medienunternehmen zu erteilen. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagte ein T-Mobile-Sprecher. „Das heißt aber nicht, dass mobiles TV nicht mehr interessant ist für uns.“ Marktstudien zeigten, dass die Menschen bereit seien, zwischen fünf und 7,50 Euro im Monat für Handy-TV auszugeben. Die Mobilfunknetzbetreiber hätten ein Angebot vorgelegt, dass schnell den Massenmarkt erreicht hätte, sagte ein Vodafone-Sprecher. Ob dies nun gelinge, sei dahingestellt.

Die Netzbetreiber müssen nun über Alternativen nachdenken, um an der erhofften Einnahmequelle teilzuhaben und damit Umsatzverluste an anderer Stelle auszugleichen: Denn der Wettbewerb drückt die Gesprächspreise, und im gesättigten Markt sind neue Kunden nur schwer zu gewinnen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Behörde dämpft Hoffnungen auf raschen Start von Handy-TV

Die Sendelizenz für DVB-H (Digital Video Broadcasting - Handheld) werden sich wohl die Verlagshäuser Hubert Burda und Holtzbrinck sichern, die sich mit MFD Mobiles Fernsehen zum Konsortium Mobile 3.0 zusammenschlossen. Die endgültige Entscheidung der Landesmedienanstalten hängt davon ab, wie das Konsortium die beschränkte Anzahl von anfangs 16 Sendeplätzen belegen will. Die Medienanstalten verlangen ein „vielfältiges Gesamtangebot“: Sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten Sender müssen berücksichtigt werden, ein regionales TV-Angebot ist vorgeschrieben, ebenso vier Hörfunkprogramme. Das Konsortium soll ein Konzept dafür bis zum 9. November vorlegen.

Das erklärte Ziel der Landesmedienanstalten ist ein Start von DVB-H zur Fußball-Europameisterschaft im Juni 2008. Doch das Sendenetz muss erst noch aufgebaut werden. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur und des künftigen Netzbetreibers, der Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems, werden erst bis Ende 2008 alle Landeshauptstädte versorgt sein. Die Behörde hat die Sendefrequenzen an den zu T-Systems gehörenden Mediendienstleister Media & Broadcast vergeben, der bereits im Geschäft mit herkömmlichen Fernsehübertragungen tätig ist. T-Systems rechnet für den Aufbau mit Kosten im unteren dreistelligen Millionenbereich - Geld, das über den Betrieb des Netzes wieder reingeholt werden soll.

Der Mobile-3.0-Partner MFD ist beim Handy-TV über Rundfunk bereits seit 2006 im Geschäft. Das von Finanzinvestoren und dem australischen Medienunternehmen Naspers kontrollierte Unternehmen hat die Lizenzen für den Standard DMB und vertreibt sein „watcha“-Angebot über die Mobilfunkdienstleister. Hier sind die Kundenzahlen allerdings noch immer gering - was an der noch geringen Bekanntheit, aber auch der fehlenden Unterstützung durch die Netzbetreiber liegen kann.

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