0 Bewertungen
02.04.2007 
Verkehrsrecht

Auffahrunfälle ohne Schuld

Wer auffährt, ist entgegen landläufiger Meinung nicht immer Schuld. Manchmal machen die Richter Ausnahmen.

Unfall: Nicht immer trägt der Auffahrende die Schuld. Foto (Archiv): dpa Quelle: dpaLupe

Unfall: Nicht immer trägt der Auffahrende die Schuld. Foto (Archiv): dpa Quelle: dpa

Oberlehrer

Ein Autofahrer ärgerte sich über eine dicht auffahrende Frau und bremste aus "disziplinarischen Gründen" plötzlich fast bis zum Stillstand ab. Es kam zum Unfall, woraufhin der selbst ernannte Fahrlehrer Schadensersatz verlangte. Vor Gericht stieß er auf wenig Verständnis. "Akte der Selbstjustiz aus Verärgerung" seien schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer absichtlich scharf bremse, um andere "zu disziplinieren oder zu maßregeln", müsse selbst zahlen (Landgericht Mönchengladbach, 5 S 86/01).

Spontanbremser

Als die Ampel auf Grün schaltete, fuhr ein Hesse los. Doch nach zehn Metern stieg er plötzlich in die Eisen, der Hintermann konnte nicht mehr reagieren. Für den zerknautschten Kofferraum forderte der Spontanbremser 5537,91 Euro, scheiterte aber vor Gericht. Sein Argument, er habe eine Straßenbahn kommen sehen und sichergehen wollen, dass die ihn nicht ramme, überzeugte die Richter nicht. Der zögerliche Mann hätte erkennen müssen, dass die Ampel ja gerade dazu gedacht ist, Autos und Straßenbahnen auseinander zu halten, urteilten sie. Wer bei Grün grundlos bremse, müsse Unfallschäden selbst zahlen (Oberlandesgericht Frankfurt, 3 U 220/05).

Ausfahrer

Ein Mann fuhr von seinem Grundstück auf die Straße und übersah ein heranbrausendes Auto. Die Fahrerin konnte per Vollbremsung eine Kollision vermeiden, doch ihr Hintermann schaffte es nicht und fuhr auf. Dessen Haftpflichtversicherung übernahm den Schaden am Auto der Frau. Die Reparatur seines eigenen Wagens sollte ihm deshalb der unachtsame Ausfahrer bezahlen. Dieser wandte sich an seine Versicherung, die daraufhin die Hälfte der Reparaturkosten überwies. Das war dem Aufgefahrenen aber nicht genug, er klagte – und verlor. Er habe den Schaden durch dichtes Auffahren mitverursacht, somit spreche nichts dagegen, dass er die Hälfte selbst zahle (Bundesgerichtshof, VI ZR 248/05).

Quelle: Wirtschaftswoche

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Automobil Rubriken

Anzeige

Blogkommentare zu diesem Artikel

Anzeige

weiterWirtschaftsWoche Technik-Trends

Tach auch, Science Fiction 

Bei einem Abendspaziergang mit seiner Frau und seinem iPhone in Berlin stellt WiWo.de-Technik-Kolumnist Ben Schwan überrascht fest: Die Zukunft ist längst hier - und selbst raffgierige Mobilfunkanbieter halten sie nicht auf. Weiter


Helden des Alltags 

Technik-Highlights müssen nicht zwangsläufig durch Superlative beeindrucken, die ersten ihrer Art sein oder anderweitig mit Getöse daherkommen. Oftmals sind es die kleinen und leisen, aber nicht minder hilfreichen Produkte, die das IT-Leben einfacher machen. Weiter


Knigge für die Generation Killerspiel 

Mit einem Knigge-Videospiel lässt sich bald gutes Benehmen lernen. Ein Familienspross des Etikette-Papstes persönlich wirbt für das neue Nintendo-Spiel. Doch kann man die Generation Killerspiel mit digitalen Anleitungen zum Krawattebinden von Egoshooter und World of Warcraft weglocken? Weiter


weiterTuminellis Designkritik

Geelys China-Rolls-Royce: Alles nur kopiert  Artikel in Merkliste

30.05.2009Tuminellis Designkritik

Die Chinesen kopieren uns. Vom Smart bis zum heiligen Rolls-Royce, es gibt kaum ein Automodell, das nicht von chinesischen Newcomern kopiert worden sei. Das Reich der Mitte träumt von unserer automobilen Gesellschaft mit all ihren Mythen und Tragödien – und von unserem Design. Artikel