Wer eine Fahrzeug-Flotte mietet, spart sich eine Menge Arbeit. Und doch gerät mancher Leasing-Nehmer regelmäßig aus der Spur – wenn es daran geht, die genutzten Fahrzeuge zurückzugeben. Denn am Ende stellt sich die Frage, ob der Wagen nur abgenutzt wurde oder echte Schäden aufweist.
Mit der so genannten "Fairen Fahrzeugbewertung“ soll der Streit darum, ob eine Delle ein Schaden ist oder eine Gebrauchsspur ein Ende haben.
KÖLN. Die nämlich könnten den Restwert mindern, und zwar auf Kosten des Kunden. Was schnell zur Vermutung führt, Leasing-Firmen polierten mit überhöhten Schadensansprüchen die Bilanz auf. „Als die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch relativ hoch waren, gab es dieses Problem nicht“, sagt etwa Michael Velte, Chef der Sparkassentochter Deutsche Auto-Leasing und Vorstand des Verbands der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementunternehmen. „Man konnte die Autos selbst mit Dellen und Kratzern noch gut verkaufen. Durch den Verfall der Gebrauchtwagenpreise hat sich diese Situation aber geändert. Unternehmen, die früher bei Kratzern kulant waren, lassen sich diese vom Leasingnehmer nun teuer bezahlen.“
Doch die Fuhrparkanbieter fürchten den Vertrauensverlust. Darum haben sich acht Anbieter zu einem Zertifizierungsnetzwerk namens „Faire Fahrzeugbewertung“ zusammengeschlossen. Wer das Zertifikat erhalten will, muss Richtlinien erfüllen, die man zusammen mit der Essener RWTÜV AG entwickelt hat. Der Katalog liefert eine Berechnungsgrundlage für übliche Fahrzeugschäden und schreibt ein standardisiertes Rückgabeprotokoll vor, in dem alle Gebrauchsspuren und Schäden festgehalten werden. Andere Anbieter haben ebenfalls Rückgaberichtlinien entwickelt, die dem Standard der „Fairen Fahrzeugbewertung“ ähneln.
Der Streit darum, ob eine Delle ein Schaden ist oder eine Gebrauchsspur, soll damit ein Ende haben: So fallen Beulen und Dellen solange unter die Kulanzreglung, wie sie kleiner als zwei Zentimeter sind. Auf ähnliche Weise regelt der Richtlinienkatalog die Bewertung von Kratzern und Lackabschürfungen, Glasbruch und Polsterverschleiß, Reifenabnutzung, Verunreinigungen und Steinschlag. Sogar fehlendes Bordwerkzeug oder beschädigte Navigations-CDs sind in der „Fairen Fahrzeugbewertung“ reglementiert.
So müssen sich Leasing-Nehmer und Vermieter theoretisch nur noch zur Übergabe treffen und bei einer gemeinsamen Sichtung ein Übergabeprotokoll verfassen. Größere Schäden sind mit Fotos zu dokumentieren. Schließlich einigt man sich auf die Wertminderung.
Doch den Richtlinien zum Trotz fühlen sich manche Fuhrparknutzer nicht kompetent genug, um gebrauchte Fahrzeuge zu bewerten. Aus diesem Grund bieten viele Leasing-Unternehmen ihren Flottenkunden alternativ auch Bewertungen durch externe Gutachter an.
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Derartige Expertisen erstellt zum Beispiel die Stuttgarter Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) . Fünf Millionen Fahrzeuguntersuchungen führen die Experten der GTÜ jedes Jahr durch. Zu den Kunden zählt zum Beispiel die Telekom mit ihrem Fuhrpark von 38 000 Fahrzeugen. „Wer seine Mietfahrzeuge von uns prüfen lässt, kann sich auf kompetente Sachverständige verlassen“, verspricht Claus Seiz, Leiter der Abteilung Großkunden.
Auf externe Gutachter setzt auch der Hamburger Flottenfinanzier Hansa Automobil Leasing, eine Tochter der Commerzbank. 12 000 Hansa-Fahrzeuge sind derzeit auf den Straßen unterwegs, davon werden jedes Jahr 4 000 aus dem Verkehr gezogen und auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkauft. „Wir lassen für jedes einzelne Fahrzeug ein Minderwertgutachten erstellen“, sagt Geschäftsführer Klaus Blumentrath. „Dazu nehmen wir die Dienste von anerkannten unabhängigen Gutachtern in Anspruch.“ Die Kosten für die Gutachten teilt sich das Unternehmen mit den Kunden. Begutachtet wird da, wo der Kunde parkt.
Was als Schaden gilt, ist im Leasing-Vertrag des Unternehmens detailliert aufgeführt. Ein eindeutiger Fall ist Glasbruch – ein Fünftel der vermieteten Fahrzeuge kommen mit einer beschädigten Windschutzscheibe in die Werkstatt. Auch fehlende Inspektionshefte und versäumte Abgasuntersuchungen werden auf die Rechnung geschlagen. „In vielen Fällen sind wir aber kulant“, sagt Klaus Blumentrath. „Nur in einem von tausend Fällen muss ein Zweitgutachten erstellt werden.“
Die Einschätzung der Wertminderung orientiert sich am Weiterverkaufspreis, nicht an den tatsächlichen Kosten einer Reparatur. Denn Fahrzeuge mit Beulen oder Dellen finden oft auch ohne Werkstattbesuch ihre Abnehmer. Nur wenn Schäden als sicherheitsrelevant gelten, führt kein Weg an der Reparatur vorbei. Viele Flotten-Mieter nehmen darum von vornherein Schadensmanager mit auf die Fahrt, die ihnen bei Unfällen zur Seite stehen und Reparaturen bereits vor der Fahrzeugrückgabe einleiten.
Fast ein Drittel der 50 000 Fahrzeuge, die der Spezialanbieter Noblias betreut, eine Tochter des Chemieunternehmens Akzo Nobel, erleiden pro Jahr einen Schaden. Nobilas begutachtet die Beulen, holt Kostenvoranschläge ein und überweist die schlimmen Fälle an Partnerwerkstätten. „Wir bieten günstige Konditionen und helfen unseren Kunden, Rückgabekosten zu sparen“, sagt Geschäftsführer Thomas Geiger. Zum Service gehört es auch, die Fahrer von Fuhrparkwagen telefonisch an den Rückgabetermin zu erinnern und die Wagen vor Übergabe zu begutachten.
Solange externe Gutachter das Steuer übernehmen, brauchen Fuhrpark-Mieter keine Rückgabe-Querelen zu fürchten. Dennoch bleibt Vorsicht vor schwarzen Schafen angesagt. „Beim Preisverfall auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist klar, dass manche Vermieter mit der Lupe ums Auto herumlaufen“, sagt GTÜ-Sachverständiger Claus Seiz. „Besonders Kleinunternehmer und Privatkunden müssen aufpassen, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Darum rate ich zu Leasing-Unternehmen, die geregelte Rückgabekonditionen wie bei der „Fairen Fahrzeugbewertung“ anbieten.“
