12.01.2006

Sonderregelung: Für Politiker gilt kein Tempolimit

Der Wagen von Hessens Ministerpräsident Roland Koch ist mit 180 km/h auf der Autobahn geblitzt worden - bei erlaubten 120. Aber Konsequenzen soll das keine haben. Im Gegenteil: Er darf das sogar. Dies erklärte sein Verkehrsminister Alois Rhiel.

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HB WIESBADEN. Spitzenpolitiker mit Personenschutz dürfen ohne konkrte Begründung schneller chauffiert werden als erlaubt. "Für sie gilt eine Sonderregelung, der Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung", sagte Rhiel am Donnerstag im Verkehrsausschuss des hessischen Landtages. Demzufolge könnten die Beamten selbst entscheiden, ob und wann sie Geschwindigkeitsübertretungen für gerechtfertigt halten.

Hintergrund ist eine Fahrt von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im Dezember. Nachts soll sein Fahrer das Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf der Autobahn A 66 zwischen Wiesbaden und Frankfurt um bis zu 60 Stundenkilometer überschritten haben. Diese Darstellung hatte Regierungssprecher Dirk Metz (CDU) als "völlig überzogen" zurückgewiesen. Koch sei nach einem 18-Stunden-Tag zügig über eine leere Autobahn gefahren worden, er habe am nächsten Tag in aller Frühe aufstehen müssen, hatte der Sprecher die Fahrt begründet.

"Einen solchen Grund halten wir für inakzeptabel", erklärte dazu der Grünen-Abgeordnete Mathias Wagner. "Viele andere Menschen in unserem Land arbeiten ebenfalls hart und müssen früh aufstehen." Für die Begründung mit dem Personenschutz des Ministerpräsidenten habe er dagegen vollstes Verständnis. "Die Sicherheit von Menschen muss oberste Priorität haben" so Wagner.

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