Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert den Schutz der Autofahrer vor „unangemessener und ungerechtfertigter Verfolgung“. Es müsse sichergestellt werden, dass der Betroffene ausreichend über die Einleitung des Verfahrens und seine Rechtsmittel informiert werde.
Der ADAC äußerte die Befürchtung, dass mit Autofahrern im Ausland häufig „kurzer Prozess“ gemacht werden könne. In manchen Fällen wäre ein Betroffener womöglich gezwungen, lange nach seinem Aufenthalt im Ausland an den „Tatort“ - also dorthin, wo er gegen die Verkehrsregeln verstieß - zurückzukehren, um seine Interessen zu vertreten. „So lange das europäische Verkehrs- und Verfahrensrecht noch so uneinheitlich ist, wird die EU-Maßnahme häufig ein Freibrief zum Abkassieren deutscher Autofahrer bleiben“, erklärte der Verband.
Verkehrsgerichtstag für Nutzung von Maut-Daten gegen Verbrecher
Der Verkehrsgerichtstag hat sich außerdem für die Nutzung von Lkw-Maut-Daten und anderer automatisch gespeicherter Verkehrsdaten zur Verbrechensbekämpfung ausgesprochen. Allerdings dürften diese Aufzeichnungen nur ausnahmsweise zur Verfolgung und Abwehr schwerer Delikte genutzt werden, heißt es in einem am Freitag in Goslar veröffentlichten Beschluss.
Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Regelung. Die Verarbeitung der Informationen müsse für die Verkehrsteilnehmer transparent sein. Datenmissbrauch sei unter Strafe zu stellen.
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte bei dem Kongress gefordert, die Maut-Daten zur Verfolgung schwerer Verkehrsdelikte zu verwenden. Er hatte dafür Zustimmung unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft erhalten. Die Automobilclubs ADAC und ACE hatten sich skeptisch geäußert. Sie fürchten einen weiteren Schritt hin zum „gläsernen Autofahrer“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
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