In einem weiteren Beschluss empfahl der Verkehrsgerichtstag, dass Drogenkonsum am Steuer in allergeringsten Mengen straffrei bleiben soll, sofern der Fahrer keine besonderen Auffälligkeiten zeigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 als Untergrenze für den Nachweis von Cannabis im Blut den Wert von einem Nanogramm des Drogenwirkstoffes pro Milliliter festgelegt. Ein solcher Grenzwert solle künftig auch für andere Drogen gelten, empfahl der Verkehrsgerichtstag.
Eine weitere aktuelle Forderung des Verkehrsgerichtstages ist eine längere und bessere Ausbildung der Fahrlehrer. Diese müssten vor allem Kommunikationstechniken erlernen und einüben. Zu Beginn der Ausbildung solle ein Praktikum mit anschließender Prüfung stehen. Der Fahrlehrerverband wurde aufgefordert, Vorschläge für ein System zur Qualitätssicherung zu erarbeiten.
Die Fachleute sprachen sich zudem für niedrige Alkoholgrenzwerte als weltweite Standards für die internationale Schifffahrt aus. Die Wasserschutzpolizei solle die Befugnis zu „anlassunabhängigen“ Kontrollen bekommen. Ein Fahrverbot bei Alkoholmissbrauch solle auch möglich sein, wenn dem keine konkrete Gefährdungssituation voraus gegangen ist. Bei Trunkenheitsfahrten soll in gravierenden Fällen ein sofortiges Fahrverbot für deutsche Gewässer verhängt werden können. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums betonte, in Deutschland seien diese Regeln bereits umgesetzt. Erst im vergangen Jahr sei die Promillegrenze für Schiffspersonal von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt worden, für Kapitäne von Gefahrgutschiffen gelte ein absolutes Alkoholverbot.
An Autovermieter und Kraftfahrzeugversicherer appellierte das Expertengremium, sich über eine angemessene Abrechnung der Mietwagenkosten von Unfallgeschädigten zu einigen. Am 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag haben rund 1 700 Experten aus 17 Ländern teilgenommen.
