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23.04.2006 
Straßenverkehr

Neuer Bußgeldkatalog gilt ab dem 1. Mai

AnschiebenLupe

Anschieben: Nicht der Witterung entsprechend bereift, kostet künftig Bußgeld. Quelle: dpa

HB BERLIN. Autofahrer müssen ab Mai mit höheren Bußgeldern für das Nichteinhalten des Mindestabstandes rechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.

Außerdem müssen sie ihr Fahrzeug dann an winterliche Straßenverhältnisse anpassen, sonst werden Bußgelder fällig. Wer künftig im Winter ohne der Witterung entsprechende Bereifung und Frostschutzmittel im Spritzwasser unterwegs ist, zahlt ab dem 1. Mai 20 Euro. Kommt es dadurch zu einer Verkehrsbehinderung, verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 Euro, und es gibt einen Punkt in Flensburg.


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Noch teurer kommt Autofahrer unter Umständen das Unterschreiten des Mindestabstands zu ihrem Vordermann zu stehen. Hier gilt die Regel, dass bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 Stundenkilometern (km/h) ein Mindestabstand von fünf Zehntel des halben Tachowertes eingehalten werden muss, das sind in diesem Fall 20 Meter. Sonst zahlen Autofahrer 40 Euro Bußgeld und bekommen einen Punkt in Flensburg. Wird nur ein Mindestabstand von vier Zehntel eingehalten, beträgt das Bußgeld bereits 60 Euro. Bei einem Mindestabstand unter drei Zehntel des halben Tachowerts fallen künftig 100 Euro und vier Punkte in Flensburg an.

Wird der Abstand von drei Zehntel bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern (km/h) unterschritten, kommt außerdem noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 Stundenkilometern (km/h) erhöht sich das Bußgeld um weitere 50 Euro.


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