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04.07.2005 

Personenmitnahme ohne Sitze wird schnell strafbar

dpa/gms MAGDEBURG/BERLIN. Autofahrer machen sich strafbar, wenn sie Personen auf dem Fahrzeugboden mitfahren lassen und es zum Unfall kommt. Das bestätigt Arno Schubert von der Zentralen Beratungsstelle für Verkehrssicherheit des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

„Der Transport ist nach der Straßenverkehrsordnung nur auf den dafür vorgesehenen Sitzen und mit Gurt erlaubt.“ Erst am Wochenende war es in Niederbayern zu einem für alle sieben Insassen tödlichen Unfall mit einem Van gekommen, bei dem die hinteren Sitze ausgebaut waren. Fünf Passagiere hatten auf dem Boden hocken müssen.

Kommt es während einer Fahrt mit Insassen ohne Sitzmöglichkeit zu einem Unfall, prüft die Polizei verschiedene Straftatbestände wie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Fahrlässigkeit, erklärt Schubert. „Von Seiten der Staatsanwaltschaft gibt es dann ein Ermittlungsverfahren.“ Als Strafe für den Fahrer sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldbußen vor.

Der Versicherungsschutz erlischt trotz des ordnungswidrigen Transports ohne Sitze nicht: „Die Haftpflichtversicherung des Fahrers muss in jedem Fall zahlen“, erklärt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Vor Gericht könne die Versicherung aber Regressansprüche gegen den Fahrer geltend machen. „Bei grober Fahrlässigkeit können das bis zu 5 000 Euro sein.“

Gerade bei Erwachsenen kann die Versicherung laut Rüter wegen Mitschuld aber auch an die Mitfahrer herantreten. „Bei einer privaten Unfallversicherung der Insassen gibt es aber auch in so einem Fall keine Leistungseinschränkung.“

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