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26.07.2007 
Erhöhter Kfz-Steuerbescheid trotz Rußfilter

Unliebsame Überraschung für Dieselfahrer

Wer einen vor Februar 2006 zugelassenen Wagen fährt, der bereits serienmäßig mit Rußpartikelfilter ausgestattet ist, muss damit rechnen, dass ihm dennoch ein erhöhter Steuerbescheid zugesandt wird.

HB WIESBADEN. Wie der Bund der Steuerzahler Hessen erklärt, beträgt der Zuschlag auf die Kfz-Steuer 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter. Es handle sich um ein bundesweites Problem, sagt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Nach Angaben des Automobilclubs wurden erst im Februar 2006 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Partikelfilter im Kfz-Schein eingetragen werden konnte. Bei älteren Fahrzeugen fehlt daher ein entsprechender Eintrag, auch wenn das Auto serienmäßig mit einem Rußfilter ausgestattet ist.

Deshalb kommt es nun dazu, dass auch von zahlreichen Fahrern eines „sauberen“ Diesels die erhöhte Kfz-Steuer gefordert wird, die eigentlich für Diesel ohne Partikelfilter gedacht war. „Das ist eine Ungerechtigkeit“, sagt Hölzel.

Der Bund der Steuerzahler ruft die Fahrer von Dieselfahrzeugen mit serienmäßigem Partikelfilter auf, Widerspruch gegen einen erhöhten Kfz-Steuerbescheid einzulegen. Allerdings verlangten die Finanzbehörden in einem solchen Fall, dass die Fahrzeugpapiere geändert würden. Die entsprechende Änderung durch die Zulassungsstellen könne bis zu 30 Euro kosten.

Der Vorsitzende des hessischen Steuerzahlerbundes, Ulrich Fried, fordert die Finanzbehörden zu einer unbürokratischen Regelung auf. Aus seiner Sicht sei es völlig ausreichend, „wenn mit dem Einspruch ein Nachweis des Herstellers über den serienmäßigen Einbau des Rußpartikelfilters erbracht wird“.

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