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20.03.2007 
Diskussion über Tauglichkeit bestimmter Reifensorten

Autoclubs kritisieren Winterreifen-Regelung

Der Auto Club Europa (ACE) hat eine Diskussion über die neue Winterreifenregelung entfacht. Die Formulierungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) seien ungenau und böten daher nicht das erforderliche Maß an Rechtssicherheit.

Neue Winterreifenregelung: Der ACE befürchtet eine Prozesslawine. Quelle: dpaLupe

Neue Winterreifenregelung: Der ACE befürchtet eine Prozesslawine. Quelle: dpa

HB STUTTGART. Außerdem werde der Verbraucher verunsichert. Auch der ADAC befürchtet Auseinandersetzungen mit den Versicherern im Schadensfall.

ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp sagte am Dienstag in Stuttgart: "Autofahrer, Ordnungshüter, Richter und Versicherungen können wegen dieser Unübersichtlichkeit schnell auf juristisches Glatteis geraten." Zwar schreibe die StVO neuerdings vor, dass die Kraftfahrzeugausrüstung "an die Wetterverhältnisse anzupassen" sei, wozu unter anderem auch eine "geeignete Bereifung" gehöre. Der Gesetzgeber habe dafür jedoch keine verbindliche Definition geliefert, kritisierte Lempp.


Hier gehts zum Special Fahrerassistenzsysteme.


Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte in Berlin, es gebe keine Pflicht für Winterreifen. Es gebe die Selbstverantwortung der Autofahrer. Diese müssten mit der geeigneten Bereifung unterwegs sein. Dies müsse selbstverständlich sein, sagte der Ministeriumssprecher.

Lempp sagte: "Für Versicherungen ist die per Verordnung geforderte 'geeignete Bereifung' geradezu eine Einladung, Schadensersatzansprüche abzuwehren." Nach seiner Ansicht sind auch Prozesse und strittige Bußgeldverfahren bereits programmiert.


Großes Special: Alles, was man zum Thema Winterreifen wissen muss.


Nicht auszuschließen sei etwa, dass die Versicherung die Regulierung eines Kaskoschadens schon deshalb verweigert, weil auf einer ansonsten trockenen Strecke in einem kurvigen Waldabschnitt ein Fahrer mit Sommerreifen auf Raureif ins Rutschen geraten ist. "Es wird künftig von Polizei, Justiz und Assekuranzen nach Unfällen ganz sicher schärfer geprüft, mit welcher Bereifung die Autos unterwegs gewesen sind."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Verlust des Versicherungsschutzes möglich

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