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23.11.2008 
Umweltressort setzt sich nicht durch

Diesel mit Schrott-Filtern behalten Steuervorteile

Rund 40.000 Diesel-Autos mit mangelhaften Rußpartikelfiltern sollen ihre Steuervorteile und ihre grüne Umweltplakette behalten, obwohl sie weiter gefährlichen Feinstaub ausstoßen.

Rund 40.000 Diesel-Autos mit mangelhaften Rußpartikelfiltern sollen ihre Steuervorteile und ihre grüne Umweltplakette behalten, obwohl sie weiter gefährlichen Feinstaub ausstoßen. Quelle: apLupe

Rund 40.000 Diesel-Autos mit mangelhaften Rußpartikelfiltern sollen ihre Steuervorteile und ihre grüne Umweltplakette behalten, obwohl sie weiter gefährlichen Feinstaub ausstoßen. Quelle: ap

ap BERLIN. Die Regierung will auf die Rückforderung von rund 16 Millionen Euro Steuern und auf Fahrverbote für die umweltschädlichen Autos verzichten, wie Regierungskreise am Wochenende in Berlin bestätigten. Die Autobesitzer hätten die Filter kostenlos austauschen lassen können, nutzten die Möglichkeit aber nicht.

Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass bis zu 45.000 Diesel-Wagen mit Partikelfiltern der Firmen GAT, Bosal und Tenneco gegen den gefährlichen Feinstaub nachgerüstet worden waren, die praktisch keine Wirkung hatten. Es folgte ein langwieriger Streit, ob die Behörden schon vorab hätten wissen können, dass die Filter Schrott waren.

Die Regierung handelte mit Herstellern und Werkstätten eine Kulanzregelung aus, wonach Besitzer die mangelhaften Filter kostenlos gegen funktionierende ersetzen lassen konnten. Im Mai forderte das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Halter ausdrücklich dazu auf. Die Steuervorteile und die Ausnahme von Fahrverboten, die es für Diesel mit Filter gibt, blieben aber erhalten.

Tatsächlich nutzten die Kulanzregelung nach Darstellung des Umweltministeriums nur etwa 7.000 Diesel-Besitzer. "Dies kann als Bilanz von rund zehn Monaten intensiver Werbung für die Umsetzung der Kulanzvereinbarung nicht befriedigen", heißt es in einem Schreiben vom Umwelt- an das Verkehrsministerium vom September. "Sowohl Gerechtigkeitserwägungen als auch fiskalische Interessen gebieten, über die Rückforderung der zu unrecht gewährten Vorteile zu entscheiden."

Mit dem Plan, den Steuerbonus und die Plakette nun doch noch zu entziehen, setzte sich das Umweltministerium aber nach eigenen Angaben gegen die übrigen beteiligten Regierungsressorts nicht durch. Dies wäre möglich gewesen, wenn den fehlerhaften Filtern der betroffenen Hersteller nachträglich die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen worden wäre. Aus Sicht des Umweltministeriums wären die Sanktionen angesichts der ausdrücklichen Aufforderung des Kraftfahrt-Bundesamts gerechtfertigt gewesen. "Die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände ist erforderlich", heißt es in dem Schreiben des Umweltressorts.

Die Deutsche Umwelthilfe, die immer wieder auf Probleme mit der Kulanzregelung hingewiesen hatte, will am (morgigen) Montag in einer Pressekonferenz über die gescheiterte Austauschaktion berichten und "von den Ministerien unterdrückte Fakten" veröffentlichen. Ein Rechtsgutachten soll die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Regierung darlegen. Nach Darstellung des Umweltverbands sollen die Allgemeinen Betriebserlaubnisse für die fehlerhaften Filter zum Teil auf Basis manipulierter Daten erlangt worden sein.

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