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10.06.2005 
Wer heißt wo wie? - Sprachverwirrung bei gesellschaftsrechtlichen Bezeichnungen

Andere Länder, andere Titel

von Henning von Boehmer*

Wer im Ausland Geschäfte machen will, stolpert schnell über unterschiedliche Titelbezeichnungen. Im großen Handelsblatt.com-Übersetzungs-Tool finden Sie eine umfangreiche Liste an Geschäftstiteln und deren Äquivalenten im Amerikanischen und Englischen, in Französisch, Italienisch und Spanisch.

Gerade im Zeitalter grenzüberschreitender Zusammenschlüsse, Kooperationen und sonstiger Handelsbeziehungen kommt es darauf an, Geschäftstitel möglichst sinngemäß in andere Sprachen zu übertragen. Welchen Titel soll der Vorstandsvorsitzende einer deutschen Aktiengesellschaft bei seinen Geschäftsreisen im Ausland führen? Soll er sich als Chairman of the Board of Management vorstellen oder ist es besser, sich beispielsweise in Großbritannien als Managing Director oder in den USA als Chief Executive Officer (CEO) oder gar als President and CEO zu bezeichnen?

In Frankreich steht er vor der Wahl zwischen Président Directeur Général (PDG) und Président du Directoire. Was aber soll der deutsche Prokurist machen, wenn er feststellt, dass sein gesetzlich definierter Titel im Ausland praktisch unbekannt ist ? Vor solchen und ähnlichen Problemen stehen die meisten deutschen Geschäftsleute, wenn sie auf Auslandsreisen mit ihrem ausländischen Geschäftspartner verhandeln oder bei notariellen Beurkundungen vor einem ausländischen Notar ihre deutschen gesellschaftsrechtlichen Titel in die jeweilige Landessprache übersetzen sollen.

Die Gründe, weshalb es bei deutschen gesellschaftsrechtlichen Bezeichnungen und Titeln immer wieder zu Übersetzungsschwierigkeiten kommt, sind im Wesentlichen folgende:

Bisweilen gibt es für Rechtsbegriffe des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts in der fremden Sprache keine Entsprechung. So gibt es beispielsweise weder im anglo-amerikanischen noch im französischen, italienischen oder spanischen Gesellschaftsrecht das Rechtsinstitut eines Prokuristen.

Englisches und amerikanisches Gesellschaftsrecht kennen nur einen einheitlichen Typ einer rechtsfähigen Kapitalgesellschaft, nämlich die englische Limited Company bzw. die amerikanische Corporation. Hingegen handelt es sich bei der deutschen Aktiengesellschaft und GmbH um zwei grundsätzlich unterschiedliche Gesellschaftsformen.

Der Zweiteilung („two-tier-system“) im deutschen Gesellschaftsrecht in Vorstand bzw. Geschäftsführung einerseits und Aufsichtsrat andererseits steht das „one-tier-system“ im anglo-amerikanischen Recht gegenüber. Während bei der deutschen Aktiengesellschaft eine scharfe Trennung von Geschäftsführungsaufgaben (Vorstand) und Überwachungsaufgaben (Aufsichtsrat) besteht, fallen in die Kompetenz des Board of Directors sowohl Geschäftsführungsaufgaben als auch Überwachungsfunktionen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Societas Europea kann nach mehreren Modellen aufgestellt sein

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