Nach dem Grundsatz "never mix business with pleasure" wird eine private Einladung ins eigene Heim die Ausnahme bleiben. Halb privat, halb geschäftliche Zusammenkünfte spielen jedoch durchaus eine Rolle. Dieser Teil, der als eher zwanglos gilt, findet nicht im viktorianischen Reihenhaus, im Castle oder Countryhouse statt, sondern man geht, meist in der Gruppe, aus, vielleicht in ein (Hotel-) Restaurant, einen (Gastro-) Pub oder Tea Room. Möglich ist auch eine Kombination aus Kultur (Museum, Besichtigung) und Restaurantbesuch. Größere Unternehmen mieten ferner für Fußball- und Rugbyveranstaltungen "executive suites" oder "boxes", in die der Gast, sofern Spielbetrieb herrscht, vielleicht geladen wird.
Nur bei der seltenen Einladung nach Hause ist das Mitbringen von Geschenken üblich. Dann bieten sich Champagner, Wein und Pralinen an. Hochprozentiger Alkohol oder Blumen gehören nicht zu den Favoriten. Bei privaten Einladungen wird (wie im übrigen auch bei geschäftlichen Veranstaltungen) ein Zeitrahmen (zum Beispiel: 7.30 for 8.00 p.m.) gegeben.
Pünktlich auf die Minute (7.30 p.m.) zu erscheinen ist unüblich, die Obergrenze (8.00 p.m.) nicht einzuhalten, unhöflich. Am besten trifft man im Umkreis eines akademischen Viertels (gegen 7.45 p.m.) ein. Auf der Einladungskarte gibt es oft höflich umschriebene und angedeutete Endzeiten (zum Beispiel: 10.30 p.m.), die man beachten sollte.
In Restaurants und Hotels ist Tischbedienung üblich. Im Pub bestellt man Getränke an der Theke, und zwar für die ganze Runde, die dann direkt bezahlt wird. Die Getränke trägt man selbst an den Tisch. Beim Pub-Essen wird am "Food point" bestellt und gezahlt. Grundsätzlich kann jeder zahlen, das heißt auch der "Gast" sollte Bereitschaft zeigen oder andeuten. Im Restaurant wird die Rechnung in der Regel für die ganze Gruppe gebracht. Diese einigt sich dann über das Bezahlungs-Verfahren, zum Beispiel Rechnungsbetrag durch Anzahl der Köpfe (unüblich ist exakte Aufschlüsselung). Etwas Großzügigkeit kann nicht schaden.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai).
