Abwarten statt prozessieren: Juristen raten davon ab, die Liechtensteinische LGT-Bank in der Steueraffäre auf Schadensersatz zu verklagen, die Erfolgssausichten seien zu schlecht. ein anderes Vorgehen könnte den Opfern mehr einbringen.
DÜSSELDORF. In der Affäre um massenhaften Steuerbetrug warnen Rechtsanwälte davor, die Liechtensteinische LGT-Bank vorschnell auf Schadensersatz zu verklagen. „Jetzt zu klagen wäre sehr töricht“, sagte ein Strafverteidiger aus Deutschland dem Handelsblatt. Denn um drohende Strafverfahren bestmöglich abzuschließen, seien viele Kunden auf die Herausgabe von Unterlagen durch die LGT-Bank angewiesen. „Dies wird aber nicht mehr funktionieren, sobald ein Klageverfahren im Raum steht“, sagte der Jurist, der selbst einen der Steuersünder vertritt.
Einer Zeitungsmeldung zufolge sollen Juristen aus Deutschland bereits Klagen vorbereiten. Nach Informationen des Handelsblatts gibt es bisher aber nur unkonkrete Absichtserklärungen. Auch die LGT-Bank dementierte konkrete Geldforderungen. „Natürlich gibt es Kunden, die dieses Thema angesprochen haben und ihrer Unzufriedenheit Ausdruck gegeben haben“, sagte ein Sprecher. Aber: „Aufgrund der Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall und von Lehr- und Expertenmeinungen dürfte es schwierig sein, Forderungen erfolgreich durchzusetzen.“
Hintergrund ist die Verwicklung der LGT-Bank in die 2008 ans Licht gekommene Steueraffäre. Nach dem Zeitungsbericht werfen Betroffene der Bank vor, sie nicht umgehend über den schon 2002 erfolgten Diebstahl ihrer Daten durch einen Angestellten der LGT Treuhand informiert zu haben. Hätten sie davon gewusst, hätten sie von der Steueramnestie 2004/05 Gebrauch gemacht, bei der sie steuerlich günstiger weggekommen wären als nun in einem Strafverfahren.
Anwälte halten es hingegen für erfolgversprechender, die LGT später wegen künstlich in die Höhe getriebener Provisionen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Vorwurf wollte sich die Bank nicht äußern.

