Die Ersatzkasse Barmer kommt nicht aus der Kritik. Auf ihrer Homepage bot sie bis Dienstagabend Arbeitgebern die Möglichkeit, mittels vorformulierter Kündigungsschreiben Schwangere und Schwerbehinderte vor die Tür zu setzen. Vor einigen Monaten hatte die Kasse bereits mit umstrittenen Bleibeprämien von sich Reden gemacht.
DÜSSELDORF. Die Ersatzkasse Barmer hat bis vor kurzem Arbeitgebern auf ihrer Homepage die Möglichkeit gegeben, vorformulierte Musterbriefe für Abmahnungen herunter zu laden. Wie Spiegel Online am heutigen Mittwoch berichtet, habe dieser Service sogar einen Kündigungsvordruck für Schwangere und Schwerbehinderte beinhaltet. In ihrer Rubrik „Leistungen und Beiträge“ habe die Barmer Mustertexte aufgelistet, die Arbeitgebern die Korrespondenz mit ihren Mitarbeitern erleichtern sollte. Bei den Formularen handelt es sich um Fragebögen, Anschläge für das Schwarze Brett oder auch Formulare, die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses regeln, beschreibt die Barmer ihren Service.
Laut Aussage des Sprechers Thorsten Jakob sei dieser "häufig nachgefragt" worden. „Wir haben es gut gemeint aber schlecht gemacht und sind im Nachhinein natürlich nicht glücklich mit den Texten“, sagte Jakob im Gespräch mit Handelsblatt.com. Dienstagabend habe man die beanstandeten Kündigungsvordrucke nach der Anfrage von Spiegel Online daher sofort von der Seite genommen. Trotzdem bedürfen in seinen Augen auch Arbeitgeber eines gewissen Servises. Diesen versuche die Barmer mit den Musterformularen zu bieten, insofern sei "die Sache unproblematisch", so Jakob weiter.
Das Angebot sorgt dennoch für helle Empörung, denn Ersatzkassen stehen naturgemäß in der Pflicht, insbesondere ihre versicherten Arbeitnehmer zu unterstützen. Erst vor kurzem war die Barmer in die Kritik geraten, weil sie für insgesamt 3,7 Mio. Euro wechselwilligen Versicherten so genannte Bleibeprämien gezahlt hatte. Kunden, die die Kasse verlasen wollten, bekamen eine Gutschrift in Höhe von 220 Euro gezahlt, um im Gegenzug weiterhin Barmer-Mitglied zu bleiben. Das Bundesversicherungsamt hatte die Aktion als "wettbewerbswidrig" eingestuft, nachdem sich im vergangenen Jahr andere Kassen beim Bundesversicherungsamt über die ungewöhnliche Aktion beschwert hatten. Laut Barmer-Sprecher Jakob ist die Angelegenheit "ein alter Hut." Man habe lediglich mithilfe von Umfragen herausfinden wollen, welche Gründe die Versicherten zur Kündigung bewogen hätten. "Nun müssen wir uns etwas Neues überlegen", kündigte der Sprecher an. Um welche Serviceart es sich diesmal handeln wird, sagte er nicht.
Allerdings offeriert nicht nur die Barmer kreativen Mitgliederservice. Auch die BKK Sports direkt hat ihren Mitgliedern für das kommende Jahr eine Prämienausschüttung angekündigt, die das Bundesversicherungsamt ebenfalls als wettbewerbswidrig gerügt hat. Außerdem bemängelte die Behörde die kostenlose Unfallzusatzversicherung, die die Kasse ihren Mitgliedern anbietet. Viele Kassen werben derzeit mit Zusatzleistungen, um ihre Versicherten zu halten. Die Sports direkt finanziert beispielsweise die kostenfreie Sportunfallversicherung für ihre Mitglieder aus dem Marketing-Etat.


