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02.10.2008 
Europäische Kommission

Brüssel genehmigt Rettungspaket für Hypo Real Estate

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für das von der Bundesregierung geplante Rettungspaket den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate gegeben. Es sei jedoch noch völlig offen, ob die EU in Zukunft weitere staatliche Eingriffe zur Umstrukturierung des Münchener Immobilienfinanzierers ebenfalls genehmigen werde, fügte die Kommission am Donnerstag hinzu.

Die Zentrale des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate in München. Foto: ReutersLupe

Die Zentrale des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate in München. Foto: Reuters

HB BRÜSSEL/FRANKFURT. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen stünden im Einklang mit EU-Recht, teilten die Wettbewerbshüter der EU am Donnerstag in Brüssel mit. Die Behörde habe "Bürgschaften in Höhe von insgesamt 35 Mrd. Euro genehmigt, die die Regierung gemeinsam mit einer Gruppe deutscher Finanzinstitute für den Refinanzierungsbedarf der Hypo Real Estate bis April 2009 zur Verfügung stellen" wolle.

Unterdessen verhandelte die Kreditwirtschaft in Frankfurt weiter über die Aufteilung der Ausfallbürgschaften für den Fall von Verlusten. Ein Sprecher der Bundesbank bestätigte am Donnerstag Gespräche der Beteiligten bei der Frankfurter Bundesbehörde. Es gehe um die Ausgestaltung des Konsortialkredits der Kreditwirtschaft für die Hypo Real Estate. Über Ergebnisse der Verhandlungen wurde bis zum späten Donnerstagabend zunächst nichts bekannt.

Nach der dramatischen Rettungsaktion vom vergangenen Wochenende verhandeln Banken und Versicherer über die genaue Ausgestaltung ihres Beitrags. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch betont, sie gehe davon aus, dass sich die Finanzindustrie wie geplant an den Hilfen beteiligt. Es gebe keinen Anlass, an der Zusage zu zweifeln, maximal 8,5 Mrd. Euro der Ausfallbürgschaft für Kredite an den Immobilienfinanzierer zu tragen. Davon sollen drei Mrd. Euro auf private Banken entfallen und 5,5 Mrd. auf andere Finanzinstitute.

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