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27.11.2006 
Mannesmann-Prozess

Der Ablasshandel

von Katharina Slodczyk

Wenn das Gericht am Mittwoch – dem nächsten Verhandlungstag im Mannesmann-Prozess – zustimmt, werden sich Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und seine Mitangeklagten gegen Millionenzahlungen von allen Vorwürfen freikaufen können. Doch wie konnte es zu der überraschenden Wendung kommen? Lesen Sie, was genau am Freitag im Düsseldorfer Landgericht passierte.

Gegen Geldzahlungen können Ackermann und seine Mitangeklagten wohl den Mannesmann-Prozess beendet. Quelle: ReutersLupe

Gegen Geldzahlungen können Ackermann und seine Mitangeklagten wohl den Mannesmann-Prozess beendet. Quelle: Reuters

DÜSSELDORF. Wo bleiben die Nachfragen? Sogar Daniel Krause verkneift sich an diesem Freitag Vormittag im Schwurgerichtssaal des Düsseldorfer Landgerichts seine Spitzfindigkeiten. Sonst hält der Anwalt, der Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser verteidigt, gern lange Reden. Auch die mit dünner Stimme und singendem Tonfall vorgetragenen Haarspaltereien von Eberhard Kempf, dem Anwalt von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, fehlen an diesem Novembertag. Ebenso wie die komplizierten Fragen von Staatsanwalt Dirk Negenborn, die er wegen seiner vielen Nebensätze meist wiederholen muss. Die Herren in den schwarzen Roben halten sich zurück, Ankläger wie Verteidiger.

Entspannt verfolgen sie die mühsame Befragung eines Zeugen durch Richter Stefan Drees. „Daran kann ich mich nicht mehr erinnern“, ist die Standardantwort eines ehemaligen Sachbearbeiters in der Direktionsabteilung von Mannesmann. Ähnlich ergeht es dem Richter mit anderen Zeugen, die zu Vorgängen aussagen, die fast sieben Jahre zurückliegen. Ohne Nachfragen werden sie wieder nach Hause geschickt. Warten auf den nächsten Zeugen. Denn das Gericht hat deutlich mehr Zeit für die Fragerunden eingeplant.

Es ist der sechste Verhandlungstag der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses, des wohl spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahrens der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ein Ereignis, das in die Geschichtsbücher eingehen wird. Es geht um dubiose Beschlüsse des Mannesmann-Aufsichtsrates nach der Übernahme des Konzerns durch Vodafone Anfang 2000. Es geht um für damalige Zeiten exorbitant hohe Prämienzahlungen von zusammen 57 Millionen Euro, um Topmanager wie Ackermann, die die Prämien absegneten und daher hier auf der Anklagebank sitzen. Eine spannende Kombination.

Doch an diesem Freitag ist von Spannung keine Spur im Saal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts, dem Schwurgerichtssaal. Eine seltsame Müdigkeit liegt über den Beteiligten, sie überträgt sich auch auf die Zuschauer.

Das ändert sich schlagartig um 13.55 Uhr. Ackermann-Verteidiger Kempf ergreift das Wort: „Die Verteidigung von Dr. Ackermann regt an, das Verfahren gemäß Paragraph 153 a Absatz zwei Strafprozessordnung gegen geeignete Auflagen einzustellen.“ Mit einem Schlag sind die wenigen Zuschauer und Journalisten, die im Gerichtssaal ausgeharrt haben, wach und richten sich in ihren Stühlen auf.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Klaus Esser ergreift das Wort.

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