Die deutsche Kreditwirtschaft warnt die Regierung vor Eingriffen in das System der Einlagensicherung. Vielmehr sollte die Pleite des betrügerisch agierenden Finanzdienstleisters Phoenix zum Anlass genommen werden, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) grundlegend zu reformieren.
BERLIN. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten, das der Bonner Professor Matthias Herdegen im Auftrag des Spitzenverbands der deutschen Kreditwirtschaft erstellt hat.
Der Finanzdienstleister Phoenix war Mitglied der EdW. Die EdW sieht sich jedoch nicht in der Lage, den entstandenen Schaden in Höhe von 180 Mill. Euro zu regulieren. Dagegen hat sich das Einlagensicherungssystem der privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen nach Auffassung Herdegens bewährt.
Der Bonner Gutachter fordert einschneidende Korrekturen bei der EdW. So müsse die Schadensprävention nachhaltig verbessert werden. Im Gegensatz zu den freiwilligen Einlagensicherungsfonds und den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen verfüge die EdW über kein vorbeugendes Risikomanagement. Bei Schieflagen ihrer Institute würden die Sicherungseinrichtungen der Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen frühzeitig eingreifen. Auffällig sei ferner, dass Phoenix kein Einzelfall gewesen sei. "Auch andere der bislang 17 Entschädigungsfälle im Bereich der EdW sind mit der Begehung von Straftaten verknüpft", schreibt Herdegen.
Ein vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten plädiert dafür, , dass die Kreditwirtschaft und Wertpapierdienstleister im Schadensfall füreinander einstehen sollten. "Die Belastung der Einlagenkreditinstitute mit fremden Risiken durch eine umfassende Solidargemeinschaft würde den Grundsatz der Abgabengleichheit verletzen", meint dagegen Herdegen. Er plädiert für die Einführung einer Pflichtversicherung bei den Wertpapierdienstleistern. Die Prämien für eine Vertrauensschadensversicherung würden sich dann an den jeweiligenRisiken orientieren. Die Regierung hat sich noch nicht endgültig positioniert.

