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29.11.2007 
Mehrwertsteuervorschriften

EU plant neue Steuerregeln

von Helmut Hauschild

Die EU-Kommission will mit dem Wirrwarr der Mehrwertsteuervorschriften für Finanzdienste aufräumen und die Regeln für Banken und Versicherungen vereinheitlichen. Das Vorhaben von EU-Steuerkommissar Lászlò Kovács dürfte allerdings auf Widerstand in etlichen EU-Staaten stoßen.

BRÜSSEL. EU-Steuerkommissar Lászlò Kovács legte am Mittwoch Gesetzentwürfe zur Neudefinition steuerbefreiter Finanzdienstleistungen vor. Zudem sollen Banken und Versicherungen künftig in allen EU-Ländern die freie Wahl haben, ob ihre Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen oder nicht.

Nach geltendem EU-Recht sind Finanz- und Versicherungsdienste von der Mehrwertsteuer befreit. Daran will Kovács auch nichts ändern. Die Befreiung ist für Banken und Versicherungen aber nicht immer vorteilhaft. Denn wenn sie Dienstleistungen von Unternehmen beziehen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, können sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da sie ja selbst von der Steuer befreit sind. In diesem Fall stellen Banken und Versicherungen die Kosten ihren Kunden als „versteckte Mehrwertsteuer“ in Rechnung. Mit der zunehmenden Ausgliederung von Dienstleistungen in der Finanzbranche hat dieses Problem an Bedeutung gewonnen.

Kovács will deshalb durchsetzen, dass Banken und Versicherungen EU-weit für die Mehrwertsteuerpflicht ihrer Dienste optieren dürfen. Dies würde ihnen den Vorsteuerabzug erlauben. Nach der bisherigen Mehrwertsteuerrichtlinie der EU dürfen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzinstituten diese Wahl einräumen. Wenige Länder tun das bisher, darunter Deutschland und Frankreich.

Kovács’ Vorhaben dürfte auf den Widerstand etlicher EU-Länder stoßen. Denn die Berechtigung der Finanzdienstleister, Vorsteuer abzuziehen, könnte zu Einnahmeverlusten für die öffentlichen Haushalte führen, wie die Kommission selber einräumt. Da der Richtlinienentwurf von den EU-Staaten einstimmig angenommen werden muss, ist nicht sicher, ob sich Kovács mit seinem Vorhaben durchsetzt, obwohl die Wahlfreiheit von der Finanzbranche allgemein befürwortet wird.

Die Richtlinie sowie eine Verordnung sollen zudem genau definieren, welche Finanzdienste von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die aktuell gültigen Regeln stammen aus dem Jahr 1977. Sie würden neuen Finanzmarktprodukten und Vertriebswegen nicht mehr gerecht, begründet die Kommission ihren Vorstoß. Es gebe viel Unmut in der Branche über die unterschiedliche Anwendung der Steuerbefreiung in den Mitgliedstaaten, dies zeige auch die hohe Zahl von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.

„Durch die Schließung von Rechtslücken erhält die Branche mehr Gewissheit und für die Mitgliedstaaten erhöht sich die Haushaltssicherheit“, sagte Kovács. Er räumte ein, dass die neuen Regeln in manchen Ländern dazu führen könnten, dass bisher steuerfreie Finanzdienste steuerpflichtig würden.

Die Kosten für die Verbraucher werden sich nicht erhöhen, glaubt die Kommission, da sich die Vorschläge auf Geschäfte zwischen Unternehmen bezögen. Dies gelte auch dann, wenn die Finanzdienstleister für eine Steuerpflicht optierten, wie Fälle in den EU-Ländern zeigten.

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