Das Oberste Gericht in London hat eine Gegenklage der UBS
gegen die HSH Nordbank mit Sitz in Hamburg und Kiel abgewiesen. Dies teilte die HSH Nordbank am Freitag mit.
HB HAMBURG. Das deutsche Bankhaus hat die UBS
im vergangenen Februar in New York wegen Verlusten im Umfeld der amerikanischen Kreditkrise verklagt.
Dabei geht es um ein Investment von 500 Mill. Dollar oder umgerechnet 300 Mill. Euro in ein Portfolio so genannter Collateralised Debt Obligations (CDO), das die Landesbank Schleswig-Holstein 2002 von der UBS
erworben hat.
Die Landesbank ist eine der Vorgängerinnen der HSH Nordbank. Die UBS
hatte sich überzeugt gezeigt, alle Vertragsverpflichtungen bei der Transaktion eingehalten zu haben und die Klage der HSH Nordbank mit einer Gegenklage beantwortet. Diese wurde nun abgewiesen.
Die HSH Nordbank begrüßte den Entscheid des Gerichts in London: Dieser zeige, dass die UBS
nur den Verfahrensverlauf habe verzögern wollen. Die Klage gegen die Schweizer Bank wegen Vertragsbruch, Betrug, Bruch der Treuepflicht und ungerechtfertigter Bereicherung werde konsequent weiterverfolgt.

