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14.11.2007 
Schadensersatz

Haftung der Finanzaufsicht strittig

von Frank M. Drost

Prinzipiell haftet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie jede staatliche Behörde für Schäden, die ihre Mitarbeiter verursachen. Doch sollte es zu einem Schadensersatzfall kommen, müssten die Kreditinstitute selbst die entsprechenden Kosten schultern. Die Kreditwirtschaft will diesen Zustand nicht länger hinnehmen

BERLIN. Die Kreditwirtschaft will diesen Zustand nicht länger hinnehmen, das BMF an der gegenwärtigen Regelung nichts ändern. Die BaFin eine mächtige Behörde, die sich sowohl um die Banken-, Versicherungs- und um die Wertpapieraufsicht kümmert. Sie kann Banken schließen und Vorstände abberufen. Zudem muss sie Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen prüfen.

Fehler, die dabei gemacht werden, können zu hohem Schadensersatzforderungen führen. „Im Zuge der zunehmenden Verantwortung der BaFin im Kapitalmarktgeschäft ist die BaFin in eine völlig neue Risikodimension hineingewachsen“, urteilt Christoph Pleister, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die BaFin im Falle von Bankpleiten mit entsprechenden Klagen konfrontiert werde.

Für den Schadensersatz sollten die zu beaufsichtigenden Unternehmen nicht aufkommen, urteilt der Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft, der Zentrale Kreditausschuss (ZKA). „Die derzeitige, nicht verfassungskonforme Gesetzesregelung muss durch eine klare Regelung ersetzt werden, wonach etwaige Schadensersatzzahlungen aufgrund der Staatshaftung nicht den auf die beaufsichtigten Unternehmen umzulegenden Kosten zuzurechnen, sondern vom Bund zu tragen sind“, fordert der ZKA. Dagegen sieht ein vom BMF in Auftrag gegebenes Gutachten „aus verfassungs- und staatshaftungsrechtlicher Sicht“ keinen Anlass für eine Änderung des Status quo.

Das Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmer liegt dem Handelsblatt vor. Es sei kein Grund ersichtlich, so steht es im Gutachten, „diejenigen Kosten von der Umlage auszunehmen, die durch rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzungen (...) verursacht sind“. Ebenso gut könne gefordert werden, dass überhöhte Personalkosten oder die regelwidrige Nutzung von Dienstwagen durch BaFin-Bedienstete von der Umlage auszunehmen seien.

Aus Sicht des Finanzaufsichtsrechtsexperten Marcus Geschwandtner ist das zu kurz gesprungen. Geschwandtner plädiert dafür, die gegenwärtige „Selbstfinanzierung der Aufsicht grundlegegend zu überdenken“. Die von der BaFin ausgeübte Aufsichts- und Eingriffstätigkeit sei eine allgemeine Staats- und keine branchenspezifische Selbstverwaltungsaufgabe der Marktteilnehmer. Daher sollte sie auch nur aus Steuern finanziert werden, so der Experte von der Bonner Kanzlei DHPG. Doch so weit will die Kreditwirtschaft nicht gehen. Sparkassen und Volksbanken plädieren für eine anteilige Finanzierung der BaFin durch den Staat, die privaten Banken würden am liebsten gar nichts ändern.

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